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Compliance-Anreize, Whistleblowing und die Zahlung von Belohnungen für Informationen

Der vorliegende Beitrag behandelt das Thema Compliance-Anreize, Whistleblowing und die Zahlung von Belohnungen für Informationen. Unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen sind täglich Compliance Thematiken wie diesem konfrontiert. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG.

Im Folgenden wird insbesondere untersucht, wie Whistleblowing für eine effektivere Bekämpfung der unternehmensinternen Korruption gefördert werden kann. Es werden ausserdem Vorschläge für wirksame Belohnungssysteme gemacht. Compliance-Anreize, Whistleblowing und die Zahlung von Belohnungen für Informationen sind bisher noch nicht ausreichend untersucht worden. Für die Untersuchung dieses Themas wurde ein explorativer Ansatz gewählt. Es wurden zehn ausgewählte Experten befragt und anschliessend wurde eine zusammenfassende Inhaltsanalyse durchgeführt. Richtig konzipierte Anreizsysteme und Whistleblowing-Regelungen können bei der Sicherstellung der Compliance in multinationalen Unternehmen sehr hilfreich sein. Gleichzeitig können falsche Anreize sehr negative Folgen haben, die das Unternehmen nachhaltig schädigen können.

Für multinationale Unternehmen stellt Korruption, insbesondere Bestechung, ein ernstes Problem dar. Beteiligte haben in der Regel kein Interesse daran, nicht regelkonformes Verhalten in ihrem Unternehmen aufzudecken, weshalb von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden kann. Involvierte Mitarbeiter werden häufig von regelwidrigem Fehlverhalten in Form von Bestechung profitieren, wobei die Vorstandsmitglieder die damit verbundenen Risiken tragen. Insbesondere im Vertrieb hängt die Entlohnung von Provisionen und Boni ab, weshalb diese Personen bestrebt sind, hohe Verkaufszahlen zu erreichen. Gleichzeitig ist die Prävention von Korruption und Ordnungswidrigkeiten für die Unternehmensführung von immenser Bedeutung, da eine kriminelle Unternehmenskultur unbedingt vermieden werden muss. Ausserdem müssen straf- und aufsichtsrechtliche Risiken minimiert werden.

Eine mögliche Lösung für dieses Problem könnte die Einführung von positiven Anreizen sein, wobei Mitarbeitende für regelkonformes Verhalten belohnt werden. Dazu können auch Anreize zur Meldung von Missständen gehören. Beispielsweise für Whistleblower, die Vergehen und Missstände im Unternehmen melden. Diese sind ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung von Korruption. Allerdings könnte eine Meldung trotz guter Absichten verheerende Folgen für die Hinweisgebenden haben. Beispielsweise sind unfaire Behandlung, Entlassung oder Degradierung möglich. Bei Unklarheiten zu diesem oder ähnlichen Themenbereichen können Sie sich jederzeit gerne an unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist öffentlicher Notar sowie Rechtsanwalt in der Schweiz. Weiter leitet er Beratungsgesellschaften in Dubai, England sowie Liechtenstein und als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Compliance Incentives, Whistleblowing, and the Payment of Rewards for Information. In: Sergi, B.S. and Popkova, E.G. (eds.). Artificial Intelligence: Anthropogenic Nature Vs. Social Origin. Zürich / Lausanne: Springer, 490-499.