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Combatting the financing of terrorism in Austria, Germany, Liechtenstein and Switzerland. A hopeless case?

Folgender Aufsatz wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Maximilian Johannes Teichmann, LL.M. verfasst und im Jahr 2019 durch die Fachzeitschrift «Journal of Money Laundering Control» publiziert.

Die Terrorismusfinanzierung wird seit den 1980er Jahren bekämpft. Spätestens mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Bekämpfungsmassnahmen intensiviert. Die Massnahmen zielen darauf ab, dass man den Terrorismus durch die Verhinderung seiner Finanzierung im Keim ersticken will. Dieser Ansatz wird von den jüngsten Terroranschlägen in Europa herausgefordert. Diese wurden nämlich kostengünstig durchgeführt. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Terrororganisationen im Hintergrund ebenfalls finanzielle Mittel benötigen.

Der Autor will mit dem vorliegenden Artikel veranschaulichen, wie machbar die Finanzierung des Terrorismus im deutschsprachigen Raum auch heute noch ist, ohne dabei erwischt zu werden. Dazu wurden Experten befragt. Der Autor beleuchtet weiter verschiedene Schwachstellen, welche Finanzierungen ermöglichen, bevor er abschliessend Vorschläge an den Gesetzgeber richtet, welche eine effektivere Bekämpfung der Geldwäscherei erlauben würden.

Vorab wird die bestehende Literatur über Terrorismusfinanzierung im deutschsprachigen Raum analysiert. Diese betrachtet der Autor als unschlüssig. Insbesondere wird nicht im erwünschten Umfang untersucht, wie genau bei Finanzierungshandlungen vorgegangen wird.

Bei der Verfolgung von Finanzierungshandlungen fokussieren sich die zuständigen Stellen insbesondere auf die Überweisung von Vermögenswerten. Darunter fallen auch andere, wenigere regulierte Methoden als die klassischen Methoden, wie man sie aus der Finanzbranche kennt. Beispielsweise ist dabei an Hawala Banking oder an Kryptowährungen zu denken. Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wird dabei von der FATF angeführt. Weiter wird die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung weitgehend auf Private ausgelagert. Beispielsweise treffen Banken verschiedene Massnahmen, welche Finanzierungshandlungen aufdecken und verhindern sollen. An dieser Stelle beobachtet der Autor eine Lücke in der Literatur. Die bestehende Literatur befasse sich nämlich vorrangig beispielsweise mit Definitionsfragen und Ausführungen zu Compliance-Mechanismen. Ausführungen, welche die konkreten Finanzierungsmethoden darlegen, vermisst der Autor an dieser Stelle. Um die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung effektiver auszugestalten, wäre eine solide Grundlage an Ausführungen in der Literatur jedoch wünschenswert.

Dem Autor ist es gelungen, eine qualitative Studie durchzuführen. Da Terroristen wohl nicht zu einem Interview bereit wäre, wurden 15 illegale Finanzdienstleister in einem informellen Setting befragt. Diese Interviews dienen als Grundlage für weitere 15 formelle Befragungen von Compliance- und Strafverfolgungsexperten. Daraus resultierten fünf Hypothesen, die quantitativ getestet wurden.

Die Befragung der 15 illegalen Finanzdienstleistern hat ergeben, dass Terroristen im deutschsprachigen Raum sowohl legale als auch illegale Finanzierungsquellen haben. Weiter verwenden Terroristen die Methoden der Banküberweisung, Hawala-Netzwerke, Geldkuriere und Kryptowährungen. Aus der quantitativen Erhebung mit 181 Compliance-Beauftragten resultiert, dass hohe Compliance-Standards Terroristen zur Vernachlässigung der Finanzbranche bewegen. Vielmehr wird ein Zulauf zu anderen Branchen und Jurisdiktionen beobachtet, welche weniger weitgehend reguliert werden. Der Autor betrachtet die aufgestellten Hypothesen als bestätigt.

In einem weiteren Abschnitt diskutiert die Ergebnisse seiner Studie. Dabei geht er sehr umfangreich auf die Finanzierungsmittel, die Übertragung von Vermögenswerten, die Merkmale der Finanzierenden sowie auf Schwächen in der Rechtsdurchsetzung, Compliance- und der Geheimdienstbranche ein. Weiter werden Lösungsvorschläge präsentiert. Beispielsweise sollte das Wissen, welches aus bisherigen Ermittlungen in der Finanzierung des Terrorismus erlangt wurde, unbedingt auch auf zukünftige Fälle angewendet werden. Staaten, die an von Terroristen beherrschten Staaten angrenzen, sollte in der Terrorismusfinanzierung mehr internationale Unterstützung bekommen. Weiter sollten Personengruppen, deren Berufsgeheimnis von Terrorismusfinanziers regelmässig missbraucht werden, höhere Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Insbesondere solle der internationale Kampf gegen Terrorismusfinanzierung intensiviert werden.

Abschliessend hält der Autor fest, dass die Terrorismusfinanzierung im deutschsprachigen Raum ein machbares Unterfangen darstelle. Die Bekämpfung des Terrorismus sollte eine Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste abbilden und nicht auf Private ausgelagert werden. Weiter hinterfragt der Autor die bestehenden Compliance-Mechanismen und plädiert dafür, dass die Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden im deutschsprachigen Raum mit innovativeren Bekämpfungstools ausgestattet werden. Verdeckten Ermittlern sollten weitergehende Befugnisse zukommen, damit sie unauffälliger operieren können. Im deutschsprachigen Raum dürfen sie während eines Einsatzes nur Straftaten begehen, welche ihnen durch die Strafprozessordnung erlaubt werden. Somit könnten Terroristen verdeckten Ermittler zur Begehung einer Straftat auffordern, welche nicht von den Bestimmungen der Strafprozessordnung gedeckt ist. Im Falle einer Verweigerung könnte die Tarnung des verdeckten Ermittlers auffliegen. Der Autor zieht die Schlussfolgerung, dass der Sumpf der Terrorismusfinanzierung nie vollständig ausgetrocknet werden könne. Jedoch sei eine effektive Bekämpfung von Finanzierungshandlungen dann möglich, wenn die Verantwortung in der Bekämpfung von den Privaten zurück auf die Strafverfolgungsbehörden und die Geheimdienste verlagert werde sowie adäquate Ressourcen zur Verfügung gestellt würden.