Der Artikel erläutert die Funktionsweise von VT-Systemen (VT für vertrauenswürdige Technologien), bzw. der Blockchain-Technologie und zeigt auf, wie Rechte in Hinblick auf reale Güter in Token (aus dem Englischen für Zeichen oder Marke) übersetzt werden können, um einen sicheren und rechtsgültigen Transfer zwischen zwei Parteien zu gewährleisten. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Marie-Christin Falker verfasst und 2021 in der Zeitschrift für Energie- und Technikrecht veröffentlicht. Das liechtensteinische Parlament hat im Oktober 2019 ein Gesetz verabschiedet, welches das Phänomen der Blockchain adressiert. Die Blockchain ist eine verteilte Transaktionsdatenbank, bestehend aus einer Vielzahl von Computern, welche alle Transaktionen unwiderruflich und unveränderlich protokollieren. Da es sich hierbei um ein dezentrales Netzwerk handelt, sind keine Drittparteien wie Finanzintermediäre beteiligt. Stattdessen erfolgen Zahlungen direkt von Nutzer zu Nutzer. Des Weiteren sind Kryptowährungen nicht staatlich reguliert, weswegen der Staat keine Möglichkeit hat, auf Transaktionen zuzugreifen oder diese zu blockieren. Das liechtensteinische Gesetz zielt darauf ab, Rechte aus der realen Welt in das VT-System zu transformieren. In einem ersten Schritt wird daher ein Token geschaffen, welches ein bestimmtes Recht repräsentiert. Zudem muss jemand sicherstellen, dass die Verbindung zwischen dem Gut und dem Token tatsächlich existiert. Diese Rolle nehmen die physischen Validatoren ein. Beispielsweise kann dadurch das Eigentumsrecht an einem physischen Gegenstand wie einem Diamanten durch ein Token repräsentiert werden. Dieser wird in einem Lagerhaus aufbewahrt, während ein Token-Erzeuger ein Token herstellt und ein physischer Validator sicherstellt, dass der Wertgegenstand sowie der Eigentümer identifiziert werden können. Dieses Token-System ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden. So ist eine Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person kaum möglich, was Kriminelle dazu veranlassen wird, von diesem System Gebrauch zu machen, um etwaige Compliance-Untersuchungen im Rahmen herkömmlicher Transaktionen im Bankenwesen zu umgehen. Zudem birgt die Rolle des physischen Validators für die Nutzer von Token etliche Gefahren, Opfer eines Betruges zu werden. Dasselbe gilt, wenn Nutzer die Aufbewahrung eines Gegenstandes oder eines VT-Schlüssels Dritten anvertrauen.
Zum Autor: Fabian Teichmann leitet eine Anwaltskanzlei mit Büros in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld. Zudem ist er Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2021). Risiken der Token-Ökonomie vor dem Hintergrund des liechtensteinischen TVTG. Zeitschrift für Energie- und Technikrecht (ZTR), 3/2021, 112-117.