Der Autor Dr. iur. Dr. rer. pol. LLM. Fabian Teichmann zeigt im vorliegenden Beitrag auf, wie sich die Methoden der Täter im Kontext der generativen künstlichen Intelligenz weiterentwickelt haben könnten. Es wurde experimentell untersucht, wie Täter generative künstliche Intelligenz zur Begehung von Bilanzbetrugsdelikten nutzen könnten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen stellen den Gesetzgeber und die Strafverfolgungsbehörden vor erhebliche Herausforderungen.
Täter, die einen Bilanzbetrug begehen möchten, stehen häufig vor der Herausforderung, dass ihnen dafür die nötige Expertise fehlt. Nun könnten Chatbots den Zugang für Täter, zu Fachwissen, erleichtern.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wie Straftäter generative künstliche Intelligenz zur Begehung von Bilanzbetrug nutzen können, hat sich der Autor in die Perspektive eines hypothetischen Straftäters versetzt und einem Chatbot, Fragen zum Bilanzbetrug gestellt.
Als erstes erkundigt sich der Autor bei der generativen KI, was unter Bilanzbetrug zu verstehen ist und wie die Überbewertung von Vermögenswerten funktioniert. Als nächstes gibt der Autor der KI den Auftrag, ein Beispiel für eine falsche Schätzung zu formulieren. Zudem erkundigt er sich darüber, wie eine Unterbewertung von Verbindlichkeiten funktioniere. Im nächsten Schritt fragt er die KI nach einem ausformulierten Beispiel für die Verwendung von unrealistischen Annahmen. Zudem befragt er den Chatbot nach der falschen Angabe von Umsätzen und wie Unternehmen vorgehen, welche Umsätze erfinden. Als nächstes verwendet der Autor eine Aussage aus seinem Beitrag in «in DIE POLIZEI 11/2022 und befragt die KI, wie man bei Bilanzbetrug mittels Treuhandkonten vorgeht. Die letzten Fragen, die der Autor dem Chatbot stellt, sind: «Wie können Täter die Nutzung von Treuhandkonten rechtfertigen und wie könnten Wirtschaftsprüfer Bilanzbetrug mittels Treuhandkonten erkennen?».
Die KI gibt auf alle diese Fragen eine Antwort und somit zeigt der Beitrag auf, wie Täter generative KI nutzen könnten, um Bilanzbetrugsdelikte zu begehen. Somit ist davon auszugehen, dass die Expertise bei bestehenden Tätern dadurch zunehmen wird. Ausserdem könnte es dazu führen, dass auch Täter, die ohne das nötige Fachwissen nicht dazu in der Lage waren, neu in der Lage sind, solche Delikte zu begehen. Aus diesem Grund sollten Strafverfolgungsbehörden und Wirtschaftsprüfer Software-Lösungen beschaffen, welche es ermöglichen, generative KI generierte Texte zu erkennen. Zudem kann die künstliche Intelligenz auch rechtsgetreuen Unternehmen nützlich sein, da die KI beispielsweise Treuhandkonten kritisch hinterfragen könnte und im Gegensatz zu menschlichen Wirtschaftsprüfern auch nicht anfällig ist für Bestechungsgelder.