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Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung – Quo vadis?

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld behandeln täglich strafrechtliche Themen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und wurde in der Zeitschrift ius.full veröffentlicht. Geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen.

Seit spätestens dem 11. September 2001 ist die Bekämpfung des Terrorismus im Sinne von Art. 260quinquies für Finanzdienstleister von besonderer Bedeutung. Es kommt immer wieder zu Terroranschlägen, trotz intensiver Bemühungen, die Finanzströme der Terroristen auszutrocknen. Es drängt sich somit die Frage auf, inwiefern die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung sinnvoll ist.

Seit Mitte der 80er-Jahre steht die Bekämpfung der Geldwäscherei im Fokus der Ermittler. Jene der Terrorismusfinanzierung wurde erst nach den Anschlägen vom 11. September 2001 intensiviert. Dies kam insbesondere daher zum Ausdruck, da am 11. September ein unvergesslicher Terroranschlag in den USA vorgenommen wurde. Seitdem wurde auf der gesamten Welt die Bekämpfung der finanziellen Unterstützung des Terrorismus bekräftigt und gesetzgeberische Massnahmen ergriffen.

Es gibt verschiedene Massnahmen, um Terrorismus finanzieren zu können. Diese reichen von Schutzmassnahmen für die zivile Luftfahrt bis hin zu konventioneller Kriegsführung. Wirksam ist häufig auch die Einschränkung der Mobilität der Terroristen. Am sinnvollsten scheint jedoch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Dies nachzuvollziehen ist im Grunde genommen simpel. Terroranschläge kosten Geld. Um Terroranschläge ausüben zu können, benötigen Terroristen Geld. Ohne die finanziellen Mittel wäre der Terroranschlag vom 11. September 2001 gar nicht möglich gewesen. Die Al-Qaida stand daher lange im Fokus der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Die Kosten der Terrorismusfinanzierung halten sich in Grenzen, was nicht vergessen werden sollte. Die Anschläge vom 11. September 2001 werden schätzungsweise 500’000 US-Dollar gekostet haben. Alltägliche Anschläge, wie sie regelmässig von Selbstmordattentäter verübt werden, fallen geringer aus. Für die Akquise von Handfeuerwaffen und Rohmaterialien für Bomben werden teilweise nur sehr kleine Beträge benötigt.

Weiter darf nicht übersehen werden, dass nicht nur finanzielle Mittel für Handfeuerwaffen und Rohmaterialien für Bomben benötigt werden, sondern auch Infrastrukturen finanziell unterhalten werden müssen. Die Kosten für den Unterhalt der Infrastrukturen sind in der Regel höher als die Operationen, in diesem Sinne ist beispielsweise auch an die Kosten für die Rekrutierung der Terroristen zu denken.

Bezugnehmend auf die ökonomische Lage kann ein Terroranschlag negative Folgen auf die Wirtschaft eines Landes haben. Die mit Terroranschlägen verbundenen Unsicherheiten führen unter anderem zu einem Rückgang an Investitionen. Dies gilt insbesondere für die Finanzmärkte. Hierbei sind beispielsweise an die Aktien der Fluggesellschaft nach dem 11. September 2001 zu denken. Bei Anliegen oder Fragen können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen wenden. Gerne können Sie in weiteren Themengebieten von unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht beraten werden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz sowie Notar in St Gallen. Ausserdem ist er als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig und auch Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung – Quo Vadis? Ius.full, 3/4, 104–109.