Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Terrorismusfinanzierung in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz. Unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen üben Ihre Expertise täglich in (wirtschafts-)strafrechtlichen Gebieten wie diesem aus. Veröffentlicht wurde der Artikel in der Zeitschrift Journal of Money Laundering Control und geschrieben wurde er von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen.
Die Finanzierung des Terrorismus wird seit den 1980er Jahren bekämpft. Die Bemühungen vor dem 11. September 2001 bewiesen sich im Nachgang als unzureichend, weshalb sie in den letzten 15 Jahren intensiviert wurden. Neben den Kriegseinsätzen in Irak und Afghanistan konzentrierten sich viele Nationen auf einen Finanzkrieg gegen den Terrorismus. Das ultimative Ziel ist sowohl die Ausrottung des Terrorismus als auch die Verfolgung von Terroristen. Insbesondere finanzielle Transaktionen zu überwachen, erscheint sinnvoll, denn Terroranschläge sind in der Regel mit Kosten verbunden, wofür Terroristen Geld benötigen.
Diese Studie untersucht ein neues Feld, weshalb es nicht möglich ist, eine solide Hypothese aufzustellen. Eine quantitative Studie durchzuführen wäre nicht möglich, denn Terroristen und ihre finanziellen Unterstützer würden eine strafrechtliche Verfolgung fürchten und es wäre daher unrealistisch, genügend Teilnehmende zu finden. Die Ergebnisse der vorliegenden qualitativen Studie können jedoch anschliessend zur Entwicklung und Prüfung von Hypothesen verwendet werden. Hierfür wurden 15 illegale Finanzdienstleister in einem informellen Rahmen befragt. Diese Interviews konnten zwar nicht transkribiert werden, allerdings lieferten sie zahlreiche wertvolle Erkenntnisse darüber, wie sich Terroristen finanzieren. Anschliessend wurden weitere 15 Interviews mit Compliance- und Strafverfolgungsexperten durchgeführt.
Die Interviews lieferten die Kenntnisse, dass Terroristen in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz sich sowohl mit legalen als auch illegalen Finanzierungsquellen verwenden. Bei legalen Quellen handelt es sich lediglich um Erlöse aus Immobilien und Aktien. Im Hinblick auf illegale Quellen reichen diese von Mehrwertsteuerbetrug und dem betrügerischen Handel mit CO2-Zertifikaten bis hin zum Menschen-, Waffen- und Drogenhandel. Auch Entführungen und Online- sowie Versicherungsbetrug spielen hierbei auch eine Rolle.
Die Abschaffung der Finanzierung des Terrorismus durch Beseitigung seiner Finanzierungsquellen ist eine fast unmögliche Aufgabe. Die Terrorismusfinanzierung beschränkt sich nicht nur auf Geld. Terroristische Organisationen könnten auch durch die Versorgung mit Wohnraum und Lebensmitteln finanziert werden, beispiwlsweise damit sie sich auf einen Terroranschlag vorbereiten können, ohne sich täglich um den Haushalt zu kümmern. Weiter muss beachtet werden, dass auch kleine Geldbeträge oft genügen. Zum Beispiel könnte mit 10'000 Euro ein Terrorist Dynamit und eine Waffe kaufen. Die jüngsten Anschläge in Berlin, Stockholm und London haben gezeigt, dass mit einem Fahrzeug bereits ein massiver Schaden angerichtet werden kann. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie gerne von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen beraten werden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz sowie Notar in St. Gallen. Des Weiteren ist er als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein und als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2019). Combating the financing of terrorism in Austria, Germany, Liechtenstein and Switzerland: A hopeless case? Journal of Money Laundering Control, 22(4), 782–795.