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Automatisierte und Autonome Fahrzeuge – Compliance Risiken für Unternehmen

Unsere Rechtsanwälte in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld beschäftigen sich vielfach mit Compliance-Thematiken. Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz, sowie Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International, haben sich in einem Beitrag im CCZ zum Thema automatisierte und autonome Fahrzeuge mit dessen Compliance Risiken für Unternehmen geäussert.

Im Allgemeinen sind autonome Systeme fähig, Entscheidungen ohne menschlichen Eingriff zu treffen. Unter anderem können diese Entscheidungen auch unter Unsicherheit getroffen werden. Anders als bei autonomen Systemen sind automatisierte Systeme unterstützend. Sie ersetzen den Menschen wie bei autonomen Systemen nicht. So ist bei automatisierten Fahrzeugen der Fahrer notwendig und unterstützend. Im Gegensatz dazu sind autonome Fahrzeuge durch Big Data, künstliche Intelligenz sowie Sensoren in der Lage, diese Informationen zu analysieren und sich somit an verschiedene Umstände anzupassen. Darunter fallen Spurwechsel, Parkvorgänge, Bremsen und das Vermeiden von Zusammenstössen ohne Eingriff des Menschen.

Es kann in Bezug auf künstliche Intelligenz und autonomen Fahrzeugen eine Analogie zu Robotern hergestellt werden. Roboter können als sensomotorische Fahrzeuge verstanden werden, welche der Erweiterung der menschlichen Handlungsfähigkeit dienen soll. Weiter kann bei Robotern von einem gewissen Mindestmass an Autonomie ausgegangen werden. Diese Entwicklung wird sich zukünftig erheblich auf Gesetzgebungen auswirken, insbesondere auf das Strafrecht. Bisher wurde die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Straftaten von Robotern noch nicht geklärt. Im Hinblick auf Unternehmen werden vor allem Softwareentwickler und Hersteller mit der Möglichkeit konfrontiert, in Zukunft für die Fehler an automatisierten oder autonomen Fahrzeugen haften zu müssen. Es stellt sich die Frage, ob Roboter selbst jemals im strafrechtlichen Sinne schuldfähig sein können.

Es stellt sich auch die Herausforderung der Haftung. Ein selbstfahrendes Auto der Firma Uber in Arizona verletzte eine Passantin tödlich, als sie die Strasse überquerte. Dieses Fahrzeug wurde von Volvo hergestellt, wobei Volvo sich öffentlich geäussert hat, dass die Technik für autonomes Fahren nicht von ihnen stamme. Damit versuchte der Hersteller sich von der Schuld abzuwenden und das Haftungsrisiko zu minimieren.

Ein weiteres Problem stellt die Anfälligkeit für Hackerangriffe der autonomen Fahrzeuge dar. So wäre ein mögliches Szenario, dass die autonomen Fahrzeuge für Terroranschläge missbraucht werden. Terrororganisationen könnten Hacker organisieren, welche sich in das System des Fahrzeugs einhacken und beispielsweise Routen, Ziele oder die Fahrtgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs ändern. Somit könnte das Automobil beispielsweise in eine Fussgängerzone oder öffentliche Veranstaltung eingeleitet werden. Von besonderer Bedeutung für Unternehmen aus diesem Bereich ist es, sich mit derartigen Szenarien auseinanderzusetzen, um allfällige Haftungsrisiken abzuklären. Damit können sie nicht für mutwillig verursachte Unfälle und Terroranschläge unter der Nutzung ihrer Software haftbar gemacht werden. Ausserdem würde ein Bekanntwerden, dass eine Software einer Firma für einen Terroranschlag missbraucht wurde, dem Unternehmen erhebliche Reputationsschäden zufügen. Sie können sich gerne bei Fragen zu dieser Thematik an unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld wenden.

Fabian Teichmann ist Notar in St. Gallen sowie schweizweit als Rechtsanwalt tätig. Des Weiteren ist er Unternehmensberater für ausländische Gruppengesellschaften.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Automatisierte und Autonome Fahrzeuge – Compliance Risiken für Unternehmen. CCZ, 89–92.