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Art. 260quinquies StGB – Die Problematik der Exkulpation

Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann verfasst und 2017 in der Fachzeitschrift «Anwaltsrevue» veröffentlicht. Der Artikel befasst sich mit der Finanzierung von Terrorismus und den moralischen Aspekten, die damit einhergehen. Terroristen werden oft Rechtfertigungsgründe für ihre Handlungen finden. Jedoch ist Terrorismus in der Regel gegen unschuldige Zivilisten gerichtet. Folglich ist es aus rechtsstaatlicher Sicht kaum akzeptabel, dass unbeteiligte Menschen grosses Leid erfahren, um ein ideologisches Ziel zu erreichen. Terroranschläge sind unter keinen Umständen ein geeigneter Weg, um Veränderungen herbeizuführen, weswegen deren Finanzierung nicht befürwortet werden kann. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor. Gemäss Art. 260quinquies Abs. 3 StGB gilt die Tat nicht als Finanzierung einer terroristischen Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten gerichtet ist. Zwar gibt es keine Garantie dafür, dass Terrorismus nicht als legitimer Freiheitskampf qualifiziert wird, aber dies ist für vernünftige Juristen unvorstellbar. Die kumulative Aufzählung von demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnissen in Art. 260quinquies Abs. 3 StGB deutet darauf hin, dass die Exkulpation nur dann anwendbar ist, wenn sowohl rechtsstaatliche als auch demokratische Verhältnisse hergestellt werden. In diesem Zusammenhang betont das Bundesgericht, dass bei Anhängern von Widerstandsorganisationen nicht ohne Weiteres auf terroristische Schwerverbrechen geschlossen werden könne. Fraglich bleibt jedoch, welche Instanz die Definitionshoheit in Bezug auf "politisch legitime" Gewaltanwendung und "Terrorismus" innehaben sollte.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar sowie Unternehmensberater. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter und Autor befasst er sich intensiv mit den Präventionsmassnahmen gegen Terrorismusfinanzierung.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F (2017). Art. 260quinquies StGB – Die Problematik der Exkulpation. Anwaltsrevue, 10, 422-425, 2017.