Der Artikel befasst sich mit den Möglichkeiten, Anreize für Hinweisgeber (Whistleblower) zu schaffen, um gesetzeswidrige Verhaltensweisen innerhalb von Unternehmen zu unterbinden. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann verfasst und 2018 im Journal of Financial Crime veröffentlicht. Korruption ist ein globales Phänomen. Es durchdringt Entwicklungsländer sowie Industrienationen, Demokratien und autokratisch geführte Nationen. In allen Fällen ist jedoch festzustellen, dass Korruption den Staat erlahmen lässt sowie das Wirtschaftswachstum hemmt. Folglich gilt es Konzepte zu erarbeiten, die möglicherweise geeignet sein könnten, der Korruption entgegenzuwirken. Unternehmen versuchen, sich durch Compliance-Mechanismen zu schützen und verlangen daher von ihren Mitarbeitern, dass diese Sensibilisierungskurse besuchen und sich mit Ethikvorgaben befassen. Jedoch steht dies im Widerspruch mit dem Anreiz, in jenen Bereichen hohe Umsatzzahlen zu generieren, in denen Korruption allgegenwärtig ist. In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass sich Mitarbeiter eines Unternehmens gezwungen sehen, korrupte Beamte zu bestechen, um einen Auftrag zu sichern, der dem Unternehmen beträchtliche Summen einbringen wird. Folglich befinden sich international tätige Firmen oftmals im Dilemma zwischen ethischer Integrität und Wirtschaftlichkeit. Um dieses Dilemma zu beseitigen, haben einige Fachleute für ein modernes Bonussystem plädiert. Zum einen sind sie der Meinung, Hinweisgeber bräuchten einen besseren Schutz vor den Konsequenzen, wenn diese den Strafverfolgungsbehörden einen Hinweis geben. Häufig werden Hinweisgeber als Verräter gebrandmarkt, verlieren ihre Stelle und werden in Zukunft Schwierigkeiten haben, eine neue Stelle zu finden. Folglich ist die wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährdet. Diesem Risiko könnte dadurch begegnet werden, dass dem Hinweisgeber ein Bonus ausgezahlt wird, sofern sein Hinweis mit relevanten Informationen in Verbindung steht. Des Weiteren weisen Fachleute darauf hin, dass eine Bonusminderung eingeführt werden müsse, wenn Mitarbeiter Compliance-Vorschriften missachten. In schwerwiegenden Fällen müsste sogar die Entlassung in Erwägung gezogen werden. Die Reduktion des Bonus sollte anhand von klaren Kriterien erfolgen. Diese könnten anschliessend in Zahlen ausgedrückt werden, woraus eine Skala zu entnehmen wäre. Fällt der Mitarbeiter unterhalb eines gewissen Wertes, müsste ihm der Bonus gekürzt werden. Die Kriterien sind dabei variabel und könnten beispielsweise in der Beteiligung an Sensibilisierungskampagnen sowie internen Compliance-Prüfungen erkannt werden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Notar, Autor sowie Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2018). Anti-Bribery Compliance Incentives. Journal of Financial Crime. https://doi.org/10.1108/JFC-09-2017-0081.