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Anreizsysteme und deren Compliance-Risiken

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld sind alltäglich der Compliance konfrontiert. Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie Marie-Christin Falker, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Teichmann International (Schweiz) AG, haben sich im vorliegenden Beitrag, welcher in der ZCG veröffentlicht wurde, mit den Anreizsystemen und deren Compliance-Risiken auseinandergesetzt.

Anreizsysteme werden gerne von Unternehmen genutzt, um die Motivation und Produktivität von Mitarbeitern zu erhöhen. Insbesondere im Verkauf basiert die Vergütung von Mitarbeitenden auf einem variablen Anteil, weshalb alternativ die Mitarbeitenden mit einem Bonus für die Erreichung vorgegebener Verkaufszahlen belohnt werden. Fehlanreize können jedoch zu erheblichen Compliance-Risiken. Der vorliegende Beitrag analysiert die mit Anreizsystemen einhergehenden Compliance-Risiken, welche insbesondere auf Korruption und Bestechung zurückzuführen sind.

Das Ziel der Anreizsysteme ist, Mitarbeitende zu motivieren, damit sie ihre Performance stets verbessern. Meistens werden die Anreizsysteme mittels finanzieller Natur umgesetzt. Dies entsprechen Boni, welche an Mitarbeitende bei besonders guter Leistung ausbezahlt wird. Weiter können dies auch Aktienanteile sein. Abgesehen von monetären Anreizen können dies des Weiteren Aussicht auf Beförderung oder mehr übertragene Verantwortung als Anreiz sein. Möglich wären auch Prestige und Status als Anreize.

Anreizsysteme basieren auf der Prinzipal-Agent-Theorie, ein Modell der neuen Institutionenökonomik. Die Unternehmensführung wird in diesem Modell als Prinzipal und die Mitarbeitenden als Agenten definiert. Zwischen dem Prinzipal und dem Agenten herrscht eine Informationsasymmetrie, was zu negativen Vorgehensweisen führen kann. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Agenten korrupt oder betrügerisch handeln, ohne dass die Unternehmensführung davon etwas mitbekommt. Zugleich verfolgen Prinzipale finanzielle Interessen sowie eine gute Compliance, während Agenten bestrebt sind, ihren persönlichen Profit zu maximieren.

In bestimmten Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass ein Zusammenhang zwischen relativen Beamtengehältern und Bestechung besteht. Eine Studie argumentiert, dass eine Erhöhung der relativen Gehälter die Bestechung zuverlässig eliminieren könnte. Dies aufgrund dessen, da gut bezahlte Beamten aus Angst, ihren Job zu verlieren, seltener Bestechung akzeptieren. Andere Studien ergaben, dass die Erhöhung von Beamtengelder bewirken, dass diese die Opportunitätskosten übersteigen und somit die Korruption reduzieren kann. Erhöhtes Entdeckungsrisiko sowie gravierende Strafen sollen einen negativen Effekt auf Bestechung haben. Zugleich fördern hohe Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne Bestechung. Des Weiteren unterstützen unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, Zürich und St. Gallen Sie gerne beratend bei Anliegen in Themenbereichen wie diesen.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Er ist auch als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein sowie als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2019). Anreizsysteme und deren Compliance Risiken. ZCG, 6, 245–250.