Im vorliegenden Artikel, welcher von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M. geschrieben und im Jahr 2018 von der Fachzeitschrift «Journal of Financial Compliance » publiziert wurde, beleuchtet der Autor die jüngsten Trends in der Terrorismusfinanzierung und ihre Auswirkungen. Dabei erwähnt der Autor vorab, dass die bestehende Literatur einzig Organisationen, die sich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung widmen, behandelt. Dieser Aufsatz soll hingegen aufzeigen, wie die Kriminellen eine Entdeckung ihrer Straftaten verhindern. Dabei nimmt der Autor sowohl die Perspektive der Kriminellen als auch jene der Compliance-Beauftragten ein. Zu diesem Zweck führte er qualitative Interviews mit 100 Personen aus dem kriminellen und Compliance-Milieu.
Terroristen haben heute einerseits Zugriff auf legal erwirtschaftete, anderseits auch auf illegal erwirtschaftete Vermögenswerte. Versierte Terroristen finanzieren sich regelmässig durch legal erwirtschaftete Vermögenswerte. Der Nachweis der Finanzierung des Terrorismus wird dadurch erheblich erschwert.
Es besteht keine einheitliche internationale Definition des Terrorismus und auch keine der Terrorismusfinanzierung. Der Autor stützt sich für diesen Aufsatz auf die Definition, welche im Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus statuiert ist. Auch der schweizerische Gesetzgeber hat sich im Hinblick auf Art. 260quinquies StGB auf diese Definition gestützt. Terrorismusfinanciers verwenden sowohl legal als auch illegal erlangte Vermögenswerte. Die Methoden der Vermögensüberweisung, die in diesem Artikel im Speziellen beleuchtet werden, bilden die Banken, das System des Hawala Banking, Kryptowährungen und der Antiquitätenhandel.
Die Konsultation der bestehenden Literatur hat ergeben, dass das Bankenwesen sich durchaus für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung eignet. Bei den Banken müsste auch ein diesbezügliches Interesse bestehen. Weiter werden Ausführungen zu Hawala Banking gemacht. Es sei wichtig, dass diese Regulierungsmassnahmen unterstehen. Auch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung im Hinblick auf die Verwendung von Kryptowährungen sei ein schwieriges Unterfangen. Weiter eigne sich der Antiquitätenmarkt sowohl für Handlungen der Geldwäscherei als auch für die Finanzierung des Terrorismus.
Aufgrund der oben erwähnten bestehenden Lücke in der Literatur können keine Hypothesen gebildet werden, die mittels eines quantitativen Ansatzes überprüft werden könnten. Aus diesem Grund verfolgt der Autor einen explorative Ansatz. 50 Kriminelle und ihre Gehilfen wurde informell befragt. 50 Compliance-Beauftragte und Experten auf dem Gebiet der Finanzierungsprävention wurden formell befragt.
Die Auswertung der Untersuchung hat ergeben, dass sich das Bankenwesen für die Finanzierung des Terrorismus eignet. Aufgrund des hohen Transaktionsvolumens fallen selbst jene Transaktionen nicht auf, welche Hochrisikoländer betreffen. Umso geringer sei dieses Risiko, falls es sich um geringe Summen handle. Für Transaktionen über hohe Summen werden regelmässig Strohleuten eingesetzt. Auch Transaktionen, welche sich auf ein gerichtliches Urteil stützen, beispielsweise die Zahlung von Schadenersatz an einen ausländischen Staatsbürger, würden bei den Banken keinen Verdacht erwecken. Auch das System des Hawala Banking eigne sich für die Finanzierung des Terrorismus. Die Grundlage dafür bildet das Vertrauen und die persönlichen Beziehungen, auf welche sich das System stützt. Der Autor befindet dieses System folglich als nahezu risikofrei für die Terrorismusfinanzierung. Einen Vorteil in den Kryptowährungen macht der Autor darin aus, dass solche in beliebige Währungen getauscht werden können. Des Weiteren unterstehen Kryptowährungen keinen Regulierungs- oder öffentlichen Kontrollmechanismen. Auch die Anonymität, welche die Kryptowährungen mit sich bringen, sind sehr attraktiv für die Kriminellen. Das Entdeckungsrisiko fällt dementsprechend gering aus. Für den Antiquitätenmarkt zieht der Autor eine ähnliche Bilanz. Mangelnde Regulierungsmechanismen, die Möglichkeiten zur Preismanipulation und die Verbreitung der Barzahlung verleihen dem Antiquitätenmarkt eine Attraktivität in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung. Risikobehaftet ist der Transport der Antiquitäten sowie die Volatilität des Antiquitätenmarktes und der Umgang von Fälschungen.
Abschliessend spricht der Autor Empfehlungen an die Regulierungsstellen aus. Trotz des Umstandes, dass die Umgehung der Compliance-Massnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung gemäss den befragten Personen machbar sei, dürfe man darauf nicht eine Notwendigkeit für eine umfassendere Regulierung ableiten. Vielmehr seien Finanzinstitute als Private nicht für die Verantwortung der Rechtsdurchsetzung ausgestattet. Deshalb müsse die Verantwortung in der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung von den Privaten weg auf die Strafverfolgungsbehörden verlagert werden. Zudem empfiehlt der Autor, dass Compliance-Beauftragte in ihrer Ausbildung auf die Perspektive der Kriminellen sensibilisiert werden. Dies ermögliche ihnen die Antizipation und eine effektive Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.