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Aktuelle Trends im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld behandeln täglich wirtschaftsstrafrechtliche Themen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den aktuellen Trends im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift Compliance Berater veröffentlicht und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Céline Hürlimann, Juristin bei Teichmann International (Schweiz) AG.

Es wurden verschiedene Mechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt und können offenbar leicht umgangen werden. Es wurde für den vorliegenden Beitrag eine Studie gemacht, in der 70 Interviews sowohl mit Kriminellen als auch mit Experten der Wirtschaftskriminalität geführt wurden, deren Antworten einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen wurde. Ausserdem wurden basierend darauf 200 Umfragen bei Compliance-Beauftragten durchgeführt. Das Aufzeigen verschiedener Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bietet sowohl Compliance-Beauftragten als auch dem Gesetzgeber wertvolle Einblicke in kriminelle Aktivitäten. Durch ein besseres Verständnis der Vorgehensweise von Kriminellen sollten Compliance-Beauftragte in der Lage sein, die genannten Probleme zu bekämpfen.

In der Literatur ist es stets anerkannt, dass Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein grosses globales Problem sind. Weltweit dominieren Massnahmen zur Verhinderung der beiden Phänomene die Aktivitäten der Finanzinstitute. Diese Bemühungen haben sich als unzureichend erwiesen. Trotz massiver Bemühungen der Compliance-Abteilung wurde weder die Geldwäscherei noch die Terrorismusfinanzierung beseitigt. Es muss untersucht werden, wie Kriminelle die Compliance-Verfahren der Finanzdienstleister umgehen. Mechanismen dafür können Casinos, Luxusgüter oder falsche Rechnungen sein und noch viele weitere. Zur Terrorismusfinanzierung eignen sich insbesondere Geschenke von Anhängern, Diebstahl, Entführungen und Drogenhandel. Des Weiteren eignen sich staatliche Sponsoren oder der Missbrauch von Non-Profit-Organisationen sowie die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen.

Um näheres über die Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu erfahren, wurde ein explorativer Ansatz gewählt. Es wurden 35 informelle Interviews mit kriminellen Angestellten geführt, um zu erfahren, wie die Compliance-Mechanismen umgangen werden und somit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betreiben können. Zusätzlich wurden 35 Interviews mit angestellten Kriminalpräventionsexperten durchgeführt, die gebeten wurden, wie sie die von ihnen überwachten Compliance-Mechanismen umgehen würden. Des Weiteren wurden basierend auf den Ergebnissen der qualitativen Analyse Hypothesen entwickelt und anhand dieser eine Umfrage mit 200 Compliance-Beauftragten durchgeführt.

Die Ergebnisse lieferten im Allgemeinen die Kenntnis, dass die Geldwäsche nur Mittel aus illegalen Aktivitäten umfasst und die Terrorismusfinanzierung illegale als auch legale Vermögenswerte umfassen kann. Compliance-Verfahren, die von Banken und anderen Finanzinstituten durchgeführt werden, fokussieren sich hauptsächlich auf die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers. Dabei verwenden intelligente Kriminelle beispielsweise einen Strohmann, um den eigenen Namen nicht angeben zu müssen. Es wird insbesondere auf deren Hintergrund geachtet. Beispielsweise sollte der Strohmann Ende 40 sein, verheiratet und noch Kinder haben.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz sowie Notar in St. Gallen. Des Weiteren ist er als niedergelassener Rechtsanwalt in Liechtenstein sowie als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten tätig.

Mehr dazu finden Sie in Teichmann, F. & Hürlimann. C. (2019). Aktuelle Trends im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Compliance Berater, 11, 428–433.