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Wie sinnvoll ist die Abschaffung des Bargelds zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung?

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie sinnvoll die Abschaffung von Bargeld zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist. Geschrieben wurde der Beitrag von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz. Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen beschäftigen sich täglich mit wirtschaftsstrafrechtlichen Themen und können Sie gerne in Themen wie diesen als auch weiteren beraten.

Um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bekämpfen zu können, beschloss die Europäische Zentralbank am 4. Mai 2016 die Ausgabe des 500-Euro-Scheins gegen Ende des Jahres 2018 zu beenden. Fragwürdig ist, ob die Abschaffung des 500-Euro-Scheins geeignet ist, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung tatsächlich bekämpfen zu können. Es stellt sich dabei die Frage, ob Terrorismusfinanzierer auf 500-Euro-Scheine angewiesen sind, um den Terrorismus finanzieren zu können. Auch über die Abschaffung des gesamten Bargelds wird diskutiert. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie geschickte Terrorismusfinanzierer vorgehen und weshalb sie nicht auf 500-Euro-Scheine angewiesen sind.

Terrorismus kann mit legalen sowie mit aus Straftaten stammenden Vermögenswerten finanziert werden. Es kann besonders zwischen legalen Einnahmequellen, Wirtschaftskriminalität, Organisierter Kriminalität und Kleinkriminalität differenziert werden. Im folgenden Beispiel einer legalen Einnahmequellen wird veranschaulicht, wie wenig vielversprechend die Abschaffung des 500-Euro-Scheins oder des Bargelds ist. Ein Terrorismusfinanzierer könnte sich eine Immobilie kaufen oder ein Börsengeschäft abwickeln und einen Prozentsatz des legalen und korrekt versteuerten Gewinns für die Terrorismusfinanzierung verwenden. Diese Gelder können legal abgehoben oder ins Ausland überwiesen werden. Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins oder des Bargelds würde Terrorismusfinanzierer somit nicht stoppen. Im schlimmsten Fall bei der Abschaffung des 500-Euro-Scheins könnte ein Terrorismusfinanzierer 200-Euro-Scheine verwenden und müsste anstatt eines dünnen Aktenkoffers eine grössere Sporttasche für die Geldübergabe verwenden.

Es könnte an dieser Stelle auch damit argumentiert werden, dass bei Abschaffung des Bargelds beispielsweise die Korruption erschwert wird. Denn vermehrt werden Straftaten wie Korruption oder Geldwäscherei mit Barmitteln durchgeführt. Dies würde eine Korruption erschweren, da Schmiergelder meistens mit Bargeld vorgenommen werden und bei Transaktionen über die Bank wäre dies schwieriger zu vertuschen.

Es muss auch beachtet werden, dass bei Abschaffung des Euros Wirtschaftsstraftäter auf andere Währungen zurückgreifen können. Sie könnten somit auf den Schweizer Franken ausweichen. Es müsste eine weltweite Abschaffung des Bargelds stattfinden, was wahrscheinlich in naher Zukunft nicht zur Diskussion stehen wird. Selbst wenn das gesamte Bargeld abgeschaffen werden würde, könnten sich Wirtschaftsstraftäter auf Sachwerte ausweichen. Es wäre zwar aufwändiger, mit Goldmünzen oder Rohdiamanten zu bestechen, aber der Aufwand würde sich lohnen, denn die Herkunft von solchen wertvollen Gegenständen ist schwierig nachzuweisen. Unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, St. Gallen und Zürich können Sie gerne zu diesem Thema weiter behilflich sein.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist schweizweit tätiger Rechtsanwalt sowie Notar in St. Gallen. Er ist Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland und niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2016). Wie sinnvoll ist die Abschaffung des Bargelds zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung? ius.full, 6, 154–161.