Die Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehören zu den am intensivsten diskutierten Themen der modernen Kriminalpolitik. Seit Jahren argumentieren Politiker und Strafverfolger, dass über die Bekämpfung von Geldwäsche nahezu jede Form von Kriminalität eingedämmt werden könne, da kriminelle Erträge irgendwann in den legalen Finanzkreislauf gelangen müssten. Schlagworte wie „Verbrechen lohnt sich nicht“ prägen den Diskurs. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die bisherigen Ansätze wenig erfolgreich sind. Trotz zahlreicher Gesetzesverschärfungen gelingt es Tätern, bestehende Mechanismen zu umgehen.
Zunächst fällt der Blick auf § 261 StGB, der als zentrale Norm der Geldwäschebekämpfung gilt. Er ist extrem lang, unübersichtlich und schwer verständlich. Kritiker bemängeln insbesondere die Verweisungstechnik in Absatz 9, die gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen könnte. Zudem enthält die Norm Vermutungsregelungen, die faktisch Beweise ersetzen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass Strafbarkeit ausgeweitet wird, um Beweisschwierigkeiten zu umgehen. Ursprünglich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität geschaffen, erfasst § 261 StGB heute auch Bagatellkriminalität. Durch den „All-Crimes-Approach“ werden selbst geringfügige Delikte wie der Diebstahl einer Tafel Schokolade oder das Verschenken gefälschter Markenware aus dem Urlaub einbezogen. Dies wirft Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und dem Schuldprinzip auf.
Auch die praktische Umsetzung ist problematisch. Zwar steigen die Fallzahlen und Aufklärungsquoten offiziell, doch meist handelt es sich um Fälle leichter Geldwäsche nach Absatz 5, oft begangen von unwissenden Privatpersonen, die als Finanzagenten fungieren. Hochprofessionelle Täter, die internationale Geldströme lenken, bleiben hingegen weitgehend unbehelligt. Die Financial Intelligence Unit erhält jedes Jahr Hunderttausende Verdachtsmeldungen, doch die Masse überfordert die Behörde. Eine wirksame Auswertung ist kaum möglich, sodass viele Hinweise ins Leere laufen.
Täter nutzen vielfältige Strategien, um Geldwäsche effektiv zu betreiben. Strohleute verschleiern die wahre Identität der Beteiligten, während Transaktionen so gestaltet werden, dass sie plausibel erscheinen. Besonders verbreitet ist die Nutzung der Immobilienbranche. Kaufpreise werden teils überwiesen, teils bar gezahlt, wodurch nicht nur Nebenkosten sinken, sondern auch steuerliche Vorteile entstehen. Auch bei Sanierungen kommt Bargeld zum Einsatz, oft gegen Rabatte, was legale und illegale Gelder mischt und ein klassisches Layering darstellt. Vermietung oder Weiterverkauf integrieren die Mittel schließlich in den legalen Wirtschaftskreislauf.
Der Kunsthandel bietet ein weiteres Einfallstor. Der subjektive Wert von Kunstwerken und die schwer überprüfbaren Preise machen es leicht, Gelder zu verschleiern. Strohmänner können Galerien gründen, Künstler exklusiv binden und Transaktionen wie legitime Geschäfte erscheinen lassen. Ebenso beliebt sind Beratungsunternehmen, die scheinbar Dienstleistungen erbringen und Rechnungen zu beliebigen Beträgen ausstellen. Gewinne aus Auslandsgesellschaften werden so legalisiert und erscheinen als normale Geschäftseinnahmen.
Nicht zuletzt spielt auch die Nutzung von Schließfächern eine Rolle. Private Anbieter ohne Identifikationspflicht ermöglichen es, Bargeld oder Wertgegenstände anonym zu lagern. Zwar erfolgt hierbei keine Integration in den Wirtschaftskreislauf, doch für Täter, die lediglich Vermögen sichern wollen, ist dies eine effektive Methode.
Von der Geldwäsche unterscheidet sich die Terrorismusfinanzierung dadurch, dass keine kriminelle Vortat erforderlich ist. Auch legale Einnahmen wie Löhne, Sozialleistungen oder Spenden können zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten genutzt werden. Täter greifen auf Überweisungen mit geringen Beträgen zurück, die aufgrund plausibler Erklärungen kaum auffallen. Strohleute dienen dabei als Deckungspersonen. Online-Banken und Finanzdienstleister mit schwachen Kontrollsystemen werden gezielt ausgenutzt. Parallelbankensysteme wie Hawala spielen eine große Rolle, da sie auf Vertrauen basieren, keiner staatlichen Aufsicht unterliegen und in Konfliktgebieten etabliert sind. Auch Kryptowährungen gewinnen an Bedeutung, da sie Anonymität bieten und staatliche Kontrollen umgehen. Schließlich werden klassische Geldtransferdienste eingesetzt, die schnell und günstig arbeiten.
Die Entdeckungsrisiken sind gering. Banken analysieren zwar Transaktionen, doch Täter umgehen typische Muster. Hawala-Banker oder Krypto-Transaktionen entziehen sich weitgehend der Aufsicht. Selbst Gerichte können instrumentalisiert werden, indem Täter gezielt Urteile gegen sich ergehen lassen, um Überweisungen plausibel erscheinen zu lassen.
Das Strafrecht ist als Instrument gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nur eingeschränkt wirksam. Täter sind anpassungsfähig, international vernetzt und nutzen systematisch Lücken. Immer neue Verschärfungen des Geldwäschetatbestands haben daher nur begrenzten Effekt. Sinnvoll erscheinen stattdessen alternative Ansätze: der verstärkte Einsatz verdeckter Ermittler, Onlinedurchsuchungen, internationale Kooperation und insbesondere effektive Vermögensabschöpfung auch ohne Verurteilung im Sinne der Non-Conviction-Based Confiscation.
Gleichzeitig müssen rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben. Schuldprinzip und Unschuldsvermutung dürfen nicht aufgegeben werden. Entscheidend ist ein ausgewogener Ansatz, der strukturelle Prävention mit innovativen Ermittlungsinstrumenten verbindet und internationale Zusammenarbeit stärkt. Nur so kann verhindert werden, dass Strafrecht an Glaubwürdigkeit verliert und Kriminalität weiter floriert.