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Wie verhält man sich bei einer Polizeikontrolle? Tipps von Rechtsanwalt Fabian Teichmann

Fast jede Person ist bereits in eine Polizeikontrolle geraten oder wird in Zukunft in eine solche geraten und hat sich gefragt bzw. fragt sich, wie man sich während einer Polizeikontrolle verhalten sollte. Da Rechtsanwalt Fabian Teichmann oftmals die Frage, wie man sich in einer Polizeikontrolle richtig verhält, gestellt wird, gibt er im folgenden Beitrag wertvolle Tipps dazu:

Sinnvoll ist es, sich ruhig und kooperativ zu verhalten. Man sollte sich von Anfang an freundlich und kooperativ zeigen und anständig bleiben. Vermeiden Sie provozierende Äusserungen und wahren Sie stets den Respekt vor den Polizeibeamten. Grundsätzlich wird eine solche Kontrolle unter diesen Bedingungen nicht länger als zwei Minuten dauern. Tritt man von Anfang an wenig kooperativ auf, dann darf man sich nicht wundern, dass die Polizei davon ausgeht, dass man vielleicht etwas zu verbergen haben könnte. Die Polizei versucht sich während einer Kontrolle ins Gegenüber hineinzuversetzen und überlegt sich daher auch, warum sich nun jemand so wenig kooperativ zeigt und ob es dafür einen bestimmten Grund gibt. Basierend darauf nimmt die Polizei dann weitere Abklärungen vor. Entsprechend wird auch eine solche Kontrolle mehr Zeit in Anspruch nehmen, als wenn man sich von Anfang an kooperativ zeigt.

Wichtig ist, dass Sie wissen, dass Sie jederzeit höflich nachfragen dürfen, was der Grund für die Kontrolle ist. Wird zudem klar, dass Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie Ihr Recht, die Aussage zu verweigern in Anspruch nehmen. In einer solchen Situation sollten Sie zudem einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiziehen. Unsere Anwälte und Anwältinnen in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld stehen Ihne gerne unterstützend zur Seite. Auch bei einer Festnahme sollten Sie umgehend den Grund der Festnahme erfragen und einen Verteidiger bzw. eine Verteidigerin als rechtliche Vertretung beiziehen.

Abschliessend ist zu sagen, dass, sollte man, wenn man weiss, dass man nichts zu verbergen hat, nichts falsch gemacht hat, man nichts dabeihat, was man nicht dabeihaben sollte man sich ganz ruhig und kooperativ verhalten und höflich bleiben sollte. Dies trägt dazu bei, dass man nach wenigen Minuten wieder weitergehen kann.

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder haben das Gefühl, dass die Kontrolle rechtswidrig ist, so dokumentieren Sie die Kontrolle, indem Sie den Ort, das Datum und den Namen bzw. andere Kennzeichen der Polizisten notieren. Sie können auch unbeteiligte Personen bitten, die Situation als Zeugen zu beobachten. Eine Diskussion mit den Polizisten vor Ort ist meist nicht zielführend. Danach können Sie Beschwerde bei der zuständigen Polizeibehörde einreichen oder rechtliche Unterstützung von einem Anwalt oder einer Anwältin in Anspruch nehmen.

Bei Fragen zum Verhalten bei einer Polizeikontrolle oder ähnlichen Situationen stehen Ihnen unsere Anwälte und Anwältinnen der Teichmann International (Schweiz) AG in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld gerne beratend zur Seite.

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