Die Frage, wie man einen offiziellen Kaufpreis finanziert wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann oft gestellt.
Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Venture Capital Gesellschaft. Nun folgt zur Veranschaulichung dieser Methode ein Fallbeispiel:
Der Minister in Osteuropa sucht sich einen Strohmann, beispielsweise einen Schweizer, der in der Schweiz wohnhaft ist, wir nennen ihn vorliegend den X. Der X gründet die Y Holding. Dabei handelt es sich um eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Die Y Holding hat wiederum verschiedene Tochtergesellschaften. Diese nennen wir A, B und C und alle drei sind in der IT-Branche tätig. Der Strohmann erzählt seiner Bank, dass er verschiedene Tochtergesellschaften gegründet habe, weil er verschiedene IT Startup Ideen und ihm sein Treuhänder empfohlen habe für jede dieser Ideen eine Gesellschaft zu gründen. Sobald jemand dem Minister in Osteuropa Bestechungsgeld bezahlen möchte, schickt ihn der Minister zum Strohmann und dieser verkauft ihm eine mehr oder weniger wertlose Tochtergesellschaft der Y Holding zum Preis, welcher der Minister nennt. Somit ist das Bestechungsgeld der Kaufpreis für dieses IT-Unternehmen. Offiziell handelt es sich dabei um einen Venture Capital Deal. Man gibt vor, ein aufstrebendes IT-Startup gekauft zu haben, faktisch handelt es sich dabei jedoch um Bestechungsgeld an einen osteuropäischen Minister.
Hat man eine Liegenschaft gekauft und den offiziellen Kaufpreis bezahlt, fragt sich, wie man nun weiter vorgehen soll. In der Regel kauft man renovierungsbedürftige Liegenschaften. Auch hier ist es dann so, dass man bei der Renovierung einen Teil der Preise bar und einen Teil ganz offiziell auf Rechnung oder per Banküberweisung bezahlt. Je nach Gewerk variieren jeweils die Anteile. Geht man davon aus, dass ein Gewerk 100 kostet, so wird beispielsweise 60 ganz offiziell per Rechnung bzw. Banküberweisung bezahlt. Danach stellt sich die Frage, ob man dem Handwerker tatsächlich noch 40 bar auf die Hand bezahlt. Die meisten würden das vermutlich eher nicht tun, sondern sich auf den Standpunkt stellen, dass der Handwerker damit verschiedene Steuern und Sozialabgaben einspart wenn er dies nicht deklariert. Das heisst, dem Handwerker werden nicht 40 sondern nur 30 bezahlt. Auch bei der Mehrwertsteuer ist es so, dass man auf die 60 wahrscheinlich Mehrwertsteuer bezahlt und auf die 30 wohl eher nicht. Die wesentliche Erkenntnis daraus ist, dass Geldwäscher in der Immobilienbranche deutlich profitabler als legale Markteilnehmer tätig sein können, da sie die Liegenschaften sowohl günstiger erwerben als auch günstiger sanieren können.
Aus Sicht der Täter bestehen in diesem Zusammenhang auch Risiken aus Sicht der Täter. Das grösste Entdeckungsrisiko ist wohl, dass ein Handwerker am Abend seiner Frau erzählt, was für gute Geschäfte er gemacht hat. Erst ist die Ehefrau wohl begeistert aber die Gefahr besteht, dass drei Jahre später, wenn die Ehe in einer Krise steckt, die Frau das Ganze ausplaudert. Ist dies der Fall, muss man davon ausgehen, dass der Handwerker, bei dem es sich nicht um eine schwerkriminelle Person handelt, der Staatsanwaltschaft voller Reue alles erzählt. Als Geldwäscher muss man sich auf dieses Szenario vorbereiten. Ein geschickter Geldwäscher hebt zu Beginn eines solchen Projekts einen grösseren Bargeldbetrag von der Bank ab, beispielsweise CHF 300'000 und legt diesen Betrag in ein Schliessfach und hebt den Beleg dafür auf. Sollte die Staatsanwaltschaft nun jemals auf ihn zugehen und ihm vorwerfen einen Handwerker bar bezahlt zu haben und ihn fragen, woher er die Barmittel hat, kann der Geldwäscher auf diesen Beleg zurückgreifen und vorbringen, er hätte das Geld legal von der Bank abgehoben. Zudem hätte es der Handwerker versäumt, ihm den Beleg zu senden und umso erfreulicher sei es, dass der Handwerker dies nun ihm nun ihm Rahmen einer staatsanwaltlichen Einvernahme zugegeben hat und der Nachweis erbracht wurde, dass er auch tatsächlich bezahlt wurde.
Nach der erfolgreichen Sanierung kann die Liegenschaft entweder weiterveräussert oder vermietet werden. In der Regel behalten die Geldwäscher bzw. ihre Strohleute die Immobilien im Portfolio und vermieten sie, um exorbitant hohe Gewinnsprünge zu vermeiden und nicht in Erklärungsnot zu geraten.
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