Der Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument und gibt darüber Auskunft, ob einer Person strafrechtliche Verurteilungen hat. Der Auszug gibt Auskunft über Ihre strafrechtliche Vergangenheit. Vor allem Arbeitgeber und Behörden sind an diesen Informationen interessiert, wenn es um Vertrauensstellungen, sensible Tätigkeiten oder internationale Reisen geht. Auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bei Organisation, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sind Strafregisterauszüge obligatorisch. Auch bei einer Adoption oder einer Beantragung eines Waffenscheins wird nach einem Strafregisterauszug verlangt. Somit spielt ein Strafregisterauszug bei beruflichen und administrativen Angelegenheiten eine entscheidende Rolle. Es gibt mehrere Arten von Strafregisterauszügen, den Privatauszug und den Sonderprivatauszug.
Im klassischen Auszug, dem Privatauszug, stehen Schuldsprüche wegen Verbrechen und Vergehen sowie gewisse Übertretungen, zum Beispiel, wenn die Busse mehr als 5000 Schweizerfranken beträgt. Den Privatauszug kann jede Person über sich selbst bestellen und wird oft von Arbeitgebern verlangt.
Es gibt auch den Sonderprivatauszug der Urteile mit bestimmten Verboten wie beispielsweise einen Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot listet zum Schutz von Minderjährigen, anderen schutzbedürftigen Personen oder Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich. Um einen Sonderprivatauszug zu bestellen braucht es eine schriftliche und unterzeichnete Bestätigung des Arbeitgebers. Dieser wird meist verlangt wenn man mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen arbeiten möchte, z.B. in der Kinderbetreuung.
Die Einträge werden nach Ablauf von bestimmten Fristen im Strafregister-Informationssystem entfernt. Die Dauer wie lange Einträge sichtbar sind hängt von der Strafe ab. Zum Beispiel bleibt ein Eintrag bei einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren etwa 15 Jahre lang bestehen. Beim Sonderprivatauszug bleibt der Eintrag so lange bestehen, wie das Verbot gültig ist. Im Auszug ist das effektive Enddatum des Verbots ersichtlich. Befindet sich die betroffene Person während der Dauer des Verbots im Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Massnahme so verlängert sich das Verbot. Gefährdet ein Eintrag im Strafregister Ihre Chancen auf einen Job so kann es hilfreich sein, einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren, um sich darüber zu informieren, wann ein Eintrag aus dem Register gelöscht wird.
Die Einträge werden nach Ablauf von bestimmten Fristen im Strafregister-Informationssystem entfernt. Die Dauer wie lange Einträge sichtbar sind hängt von der Strafe ab. Zum Beispiel bleibt ein Eintrag bei einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren etwa 15 Jahre lang bestehen. Beim Sonderprivatauszug bleibt der Eintrag so lange bestehen, wie das Verbot gültig ist. Im Auszug ist das effektive Enddatum des Verbots ersichtlich. Befindet sich die betroffene Person während der Dauer des Verbots im Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Massnahme so verlängert sich das Verbot. Gefährdet ein Eintrag im Strafregister Ihre Chancen auf einen Job so kann es hilfreich sein, einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren, um sich darüber zu informieren, wann ein Eintrag aus dem Register gelöscht wird.
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