Das Leasing ist die Überlassung einer Sache auf eine bestimmte Zeit gegen die Zahlung eines Entgeltes, wobei die Gefahr und die Instandhaltungskosten den Leasingnehmer treffen. Es ist folglich eine Mischform aus Miete und Kauf. «To lease» bedeutet zu Deutsch zwar überlassen bzw. vermieten. Der Leasingvertrag ist im Vergleich zur Miete auch dadurch gekennzeichnet, dass beim Leasingvertrag die Übereignung der geleasten Sache entfällt bzw. ungewiss ist.
Die häufigsten Erscheinungsarten sind das Finanzierungsleasing, das Operatingleasing und das Immobilienleasing.
Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um einen gemischten Vertrag. Es enthält Elemente eines Miet- sowie eines Kaufvertrages wobei die mietvertraglichen Elemente überwiegen. Beim Finanzierungsleasing überwiegen die Elemente der Gebrauchsüberlassung. Entscheidend ist, dass die Sache nicht übereignet wird.
Der Leasinggeber erwirbt die Sache von Verkäufer und überlässt diese dann im Rahmen eines Leasingvertrages dem Leasingnehmer. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Leasingnehmer meist eine Kaufoption zum Restbuchwert.
Zu beachten ist, dass beim Konsumgüterleasing – in beschränktem Masse – das Konsumkreditgesetz (KKG) anwendbar ist. Dem Konsumkreditgesetz kommt im Hinblick auf die Kündigung eines Leasingvertrages besondere Bedeutung zu. Beispiele für Finanzierungsleasing sind das Leasen eines Fahrzeugs aber auch das Leasen von Maschinen.
Das Operatingleasing ist ein Leasingvertrag, der eine kurze oder keine Vertragslaufzeit hat. Zudem gibt es flexible Kündigungsmöglichkeiten. Nach Ende des Vertrages wird die Sache an den Leasinggeber zurückgegeben.
Das Immobilienleasing ist vergleichbar mit dem Finanzierungsleasing. Im Vergleich zum Finanzerungsleasing liegt ein Immobilienleasing ausschliesslich bei unbeweglichen Sachen vor. Das Immobilienleasing kennzeichnet sich aufgrund der hohen investitionssummen meist durch lange Laufzeiten. De Leasinggeber verpflichtet sich oftmals zur Finanzierung eines Gebäudes und übernimmt auch die Funktion des Bauherrn. Es besteht oft auch eine Kaufoption am Ende der Vertragszeit.
In der Praxis weitverbreitet ist auch das sogenannte «Sale and Lease Back», welches im Fall von Liquiditätsengpässen oft als Massnahme gewähnt wird. Das bedeutet, dass der Eigentümer die Immobilie an den Leasinggeber verkauft und diese sodann vom Leasinggeber zurückleast.
Vorteile des Leasings sind unter anderen, dass keine grosse Investition getätigt werden muss, um eine neuwertige Sache nutzen zu können. Auch das Risiko des Wertverlusts, beispielsweise bei einem Fahrzeug, liegt beim Leasinggeber.
Zu beachten beim Leasing ist, dass die in den Leasingraten steckenden Kreditzinsen die Kosten erheblich verteuern. Des weiteren wird beim Leasing kein Eigentum erworben, sondern lediglich das Recht eine Sache zu nutzen. Auch wird der Leasingvertrag immer über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Eine Kündigung des Leasingvertrages kann unter Umständen teuer, ausgeschlossen oder umständlich sein. In manchen Fällen berechnet der Leasinggeber dann einen höheren monatlichen Leasingzins als ursprünglich veranschlagt und verlangt hierfür eine Nachforderung.
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