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Wirtschaftsfreiheit

Die Wirtschaftsfreiheit ist in der Schweiz ein Grundrecht, also ein Abwehrrecht eines einzelnen gegenüber dem Staat, welches vor der Einschränkung jeder privatwirtschaftlichen Tätigkeit schützt. Grundsätzlich gilt die Wirtschaftsfreiheit zu schützen. Eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit kann unter Umständen gerechtfertigt sein, wenn die Rechtfertigung auf ein überwiegendes öffentliches Interesse gestützt wird, auf einer angemessenen gesetzlichen Grundlage beruht und dazu noch das mildeste Mittel zur Einschränkung ist. Geregelt wird die Wirtschaftsfreiheit in Art. 26 der Bundesverfassung und in allen 26 Kantonsverfassungen.

Bei der Wirtschaftsfreiheit gilt der Grundsatz einer Wirtschaftsordnung mit freiem Wettbewerb. Der Staat soll so wenig wie möglich auf die Wirtschaft einwirken und lenken. Er soll ausserdem für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft sorgen und beispielsweise Kartelle und Monopole beseitigen oder vermeiden.

Garantiert wird mit der Wirtschaftsfreiheit die Freiheit der Berufswahl, Berufszugang oder Zugang zu einer Geschäftstätigkeit. Teilgehalt der Freiheit der Berufsausübung oder Geschäftstätigkeit sind Freizügigkeit für die Wahl des Ortes der Berufsausübung, der Unternehmensform, Mitarbeitenden und Betriebsmitteln, die freie Aufnahme und Gestaltung von Arbeitsbeziehungen und Betriebsverhältnissen sowie die Werbefreiheit. Ausserdem wird die Gleichbehandlung direkter Konkurrenz gewährleistet.

Zulässige Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit sind unter anderem grundsatzkonforme und grundsatzwidrige Eingriffe. Diese sind nämlich nicht wirtschaftspolitisch motiviert und zielen deshalb nicht auf die Beeinträchtigung von Marktmechanismen ab. Die Voraussetzungen zu einer zulässigen Einschränkung sind in Art. 36 BV geregelt. Was garantiert unzulässig ist und den Kerngehalt der Wirtschaftsfreiheit darstellt, ist die staatliche Zwangsmassnahme zum Erlernen oder zur Ausübung eines Berufes.

Bei grundrechtlichen Fragen können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld wenden.