In der Schweiz werden Steuern bei der Ausgabe und dem Handel von Wertschriften anhand der Stempelabgabe behoben. Die Stempelabgabe umfasst die Emissionsabgabe, Umsatzabgabe sowie Abgabe auf Versicherungsprämie.
Die Emissionsabgabe wird auf inländischen Beteiligungsrechten erhoben. Grundsätzlich erfasst die Abgabe die Ausgabe und Erhöhung des Nennwerts von Beteiligungsrechten. Diese Ausgaben können entgeltlich sowie unentgeltlich sein. Die Abgabe beträgt 1 % auf den inländischen Beteiligungsrechten. Bei der Gründung oder Kapitalerhöhung gilt eine Freigrenze von 1 Million Franken, welche entgeltlich oder unentgeltlich ausgegeben wurden.
Bei Käufen oder Verkäufen von in- und ausländischen Wertpapieren kommt die Umsatzabgabe, welche von inländischen Effektenhändlern getätigt werden, in Frage. Für inländische Wertpapiere beträgt die Abgabe 1.5 ‰ und für ausländische beträgt die Abgabe 3 ‰. Die Abgabe wird jeweils je nach Entgelt berechnet, konkret bedeutet dies auf dem beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers bezahlten Preis. Grundsätzlich obliegt die Abgabe dem inländischen Effektenhändler, der als Vermittler oder als Vertragspartei am steuerbaren Rechtsgeschäft beteiligt ist.
Die Abgabe auf Versicherungsprämien beinhaltet Abgaben in Bezug auf die Prämienzahlungen für die Haft-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung. Die Abgabe wird auf Grundlage der Versicherungsprämie berechnet und beträgt im Regelfall 5 %. Die mittels Einmalprämien finanzierten rückkaufsfähigen Lebensversicherungen haben einen Abgabesatz von 2.5 %. Abgabepflichtig sind grundsätzlich inländische Versicherer. Von der Abgabepflicht sind insbesondere Personenversicherungen wie Lebensversicherungen mit periodischen Prämienzahlungen sowie Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherungen ausgenommen.
Aktuell liegen Diskussionen bezüglich der Abschaffung der Stempelabgaben vor. Grundsätzlich wollte das Parlament sämtliche Stempelabgaben nicht abschaffen, da insbesondere aufgrund der Corona Pandemie diese staatlichen Einnahmen in diesem Umfang nicht fehlen sollten. Die jährlichen Einnahmen betragen nämlich 2.2 Milliarden Franken. Laut Experten sollte sich die Abschaffung der Stempelabgaben langfristig allerdings lohnen. Die schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben lässt den Schweizer Finanzplatz im internationalen Vergleich attraktiver werden. Um einem massiven Ausfall an Staatseinnahmen allerdings entgegenzuwirken, wird vorerst nur über die Abschaffung der Emissionsabgabe abgestimmt.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.