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Karriere in einer Kanzlei

In der Schweiz kann an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen und Zürich Rechtswissenschaften studiert werden. Das Rechtsstudium kann auch an der FernUni Schweiz absolviert werden. Des Weiteren bieten diverse Fachhochschulen den Studiengang Wirtschaftsrecht an. Für eine Zulassung zur Anwaltsprüfung ist ein einjähriges Praktikum vorausgesetzt. Dieser Ratgeber bietet für aufstrebende Juristen, welche an einer Karriere in einer Anwaltskanzlei interessiert sind, einen Überblick betreffend Qualifikation, Bewerbung, Einstellungskriterien und andere relevante Informationen.

Kanzleien suchen in erster Linie motivierte Juristinnen und Juristen mit erworbenen Grundkenntnissen aus dem Studium mit schneller Auffassungsgabe. Bei einer Bewerbung als Substitutin oder Substitut ist es wichtig, dass der Masterabschluss bereits erworben wurde oder demnächst verliehen wird. Erst nach Aushändigung des Masterdiploms wird somit das obligatorische einjährige Praktikum angerechnet. Eine Bewerbung besteht grundsätzlich aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf, einer Notenübersicht, allfälligen Zeugnissen sowie Arbeitszeugnisse. Das Anschreiben sollte gut verständlich und keine groben Rechtschreibfehler haben. Für Juristen ist die Sprache ein wichtiges Werkzeug, da sie täglich mit Klienten, Gegenparteien, Gerichten etc. kommunizieren, und dies oftmals schriftlich. Zeugnisse und Noten werden häufig aufgrund besuchter Kurse sowie Noten überprüft. Möglicherweise hat der Kandidat einige Kurse besucht, welche für die Fachgebiete der Kanzlei relevant sind. Darüber hinaus können Qualifikationen und Zertifikate beigelegt werden, welche ausserhalb der Universität erworben wurden.

Ein Nachweis von vorheriger Berufserfahrung kann stets von Vorteil sein. Damit können sich Bewerberinnen und Bewerber mit weniger guten Noten von der Konkurrenz abheben. Vorgesetzte beobachten oftmals eine bessere Konfrontation von Herausforderungen bei neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Berufserfahrung als bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne vorherige Berufserfahrung.

Generell kann gesagt werden, dass es von Vorteil ist, wenn Bewerberinnen und Bewerber mehrere Sprachen sprechen. Erwartet werden aber jeweils die offizielle Sprache des Kantons sowie mindestens gute Kenntnisse in Englisch und passive Französischkenntnisse. Weiter sind Hard sowie Soft Skills entscheidend. Hard Skills sind erlernbare Fähigkeiten, die in der Regel einfach nachzuweisen sind und sich um die fachliche Kompetenz handelt. Soft Skills weisen eher charakterliche Eigenschaften auf und Fähigkeiten, die beispielsweise für das Arbeiten im Team bedeutsam sind. Soft Skills beinhalten auch Eigenschaften wie Durchsetzungsfähigkeit oder Überzeugungskraft.

Die Frage, ob eine Grosskanzlei oder ein kleinerer Betrieb als Praktikum oder die erste Stelle nach bestandener Anwaltsprüfung ausgewählt werden soll, ist für Bewerberinnen und Bewerber die Qual der Wahl. In kleineren Betrieben ist die Atmosphäre häufig familiärer und der Austausch findet öfters persönlich statt. Juristinnen und Juristen in kleinen Kanzleien argumentieren häufig, sie hätten sich für eine kleine Kanzlei entschieden, um innert kurzer Zeit eigenverantwortliche Mandate zu betreuen, womit ein grosser Lerneffekt verbunden ist. In Grosskanzleien stehen dafür zur Beantwortung von Fragen sicherlich mindestens ein Mitarbeitender zur Verfügung.