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Das Bundesgericht und seine Entscheide

Das Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz. Es entscheidet über Rechtsstreitigkeiten in letzter Instanz. Der Hauptsitz ist in Lausanne, im Kanton Waadt. Die sozialrechtlichen Abteilungen sind in Luzern. Das Bundesgericht setzt sich aus sieben Abteilungen zusammen (zwei zivilrechtliche, zwei öffentlichrechtliche, eine strafrechtliche sowie zwei sozialrechtliche Abteilungen). Es beschäftigt 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie 19 nebenamtliche Richterinnen und Richter. Gewählt werden die Bundesrichter/innen durch die Vereinigte Bundesversammlung. Entscheide des Bundesgerichts werden in zwei Kategorien eingeteilt. Einmal in Leitentscheide, welche amtlich publiziert werden und auf der anderen Seite alle anderen Entscheide, die nicht Teil dieser amtlichen Publikation sind.

Durch die amtliche Publikation der Leitentscheide wird dem Publizitätsgebot Rechnung getragen. Amtlich publiziert werden Entscheide, welche für die Weiterentwicklung der Rechtsprechung von Bedeutung sind. Die Anwältinnen und Anwälte für Prozessführung in Zürich, Frauenfeld oder St. Gallen geben Ihnen gerne weitere Auskunft zu der aktuellen Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Zu dieser Kategorie der Entscheide gehören lediglich ungefähr 5% aller Entscheide, die jährlich ergehen. Seit 1995 werden die Leitentscheide gemäss folgendem System publiziert (anhand des Beispiels BGE 114 IV 110):

BGE: Abkürzung für ‘Bundesgerichtsentscheid’
114: Jahr seit Beginn der Rechtsprechung (1875)
Band I: Verfassungsrecht
Band II: Verwaltungsrecht und internationales Recht
Band III: Zivilrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Band IV: Strafrecht und Strafvollzug
Band V: Sozialversicherungsrecht
110: Seite im jeweiligen Band (hier: Seite 110 des Bandes IV)

Neben den amtlich publizierten Leitentscheiden ergeht eine viel grössere Anzahl an Entscheiden, die nicht amtlich publiziert werden. Diese Bezeichnung kann irreführend sein, da auch diese Entscheide online publiziert werden, allerdings werden sie im Gegensatz zu den Leitentscheidungen des Bundesgerichts (BGE) nicht in Heftform gedruckt und damit auch nicht jährlich in gebundener Form herausgegeben. Die Bezeichnung der Dossiers, die nicht amtlich publiziert werden, enthält immer die Zahl der Abteilung, einen Buchstaben für die Verfahrensart (bspw. Beschwerde in Zivilsachen (A), Subsidiäre Verfassungsbeschwerde (D), Revision (F)), die Nummer des Geschäfts (Geschäfte werden innerhalb eines Jahres fortlaufend durchnummeriert) sowie die Jahreszahl. Daraus ergibt sich eine mögliche Bezeichnung von ‘6B_333/2020’.

Entscheide von Schweizer Gerichten sind meist nach einem relativ einheitlichen Schema aufgebaut. Je nach Einzelfall sind Abweichungen möglich. Gerne dürfen Sie im Einzelfall eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Prozessführung in St. Gallen, Frauenfeld oder Zürich kontaktieren, der Ihnen bezüglich des Aufbaus eines Urteils weitere Informationen geben kann. Artikel 238 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) hält dies beispielsweise für Zivilverfahren fest.

Rubrum

Das Rubrum stellt die Einleitung in das jeweilige Urteil dar. Darin wird das Gericht bezeichnet und dessen Besetzung sowie Ort und Datum des Entscheids aufgeführt. Weiter werden die Parteien, sowie deren Vertretung vorgestellt. Ganz kurz wird ausserdem der Streitgegenstand thematisiert, allerdings ohne eine detaillierte Ausführung.

Sachverhalt

Im Sachverhalt folgt die Darlegung der unbestrittenen Fakten, die Darlegung der bestrittenen Fakten, das Begehren der Parteien, die Tatsachenbehauptungen der beiden Parteien, die Prozessgeschichte sowie allfällige Beweisabnahmen. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Prozessführung in der Schweiz können Sie in einem Verfahren bei der Sachverhaltsermittlung durch das Gericht unterstützen.

Erwägungen

In den Erwägungen nimmt das Gericht eine rechtliche Würdigung der gesamten Geschehnisse vor. Dies stellt die rechtliche Begründung dar, die später zum Entscheid führt. Demnach werden in den Erwägungen die schlussendlichen Entscheidgründe aufgeführt.

Dispositiv

Im Dispositiv folgt der eigentliche Entscheid des Gerichts. Es stellt die Urteilsformel dar. Darin erfolgt der Sachentscheid, der Kostenentscheid, die Rechtsmittelbelehrung sowie der Entscheid über die Art der Bekanntmachung. Bezüglich aller Entscheide, die das Gericht im Dispositiv erlässt, kann Sie ein Anwalt oder eine Anwältin für Prozessführung in Frauenfeld, St. Gallen oder Zürich weiter beraten.

Unterschrift des Gerichts