de en ru it fr

Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz

Laut dem Bundesrat sollen Arbeitgeber ihre Angestellten fragen dürfen, ob sie ein COVID-Zertifikat besitzen. Es stellt sich allerdings die Frage, wie dies das Arbeitsklima beeinflussen wird und welche Ungleichbehandlungen ohne Vergiftung des Arbeitsklimas möglich sind.

Bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage möchte der Bundesrat die Rolle des COVID-Zertifikats deutlich ausbauen. Die Einführung soll freiwillig sein. Der Arbeitgeberverband Basel vermutet, dass viele Unternehmen von diesem Schutzmittel Gebrauch machen werden, denn Firmen haben gegenüber den Mitarbeitenden eine Schutzpflicht. Sofern ein Unternehmen einen Test verlangt, muss es diesen auch bezahlen. Im Moment ist ein Schnelltest 48 Stunden und der PCR-Test 72 Stunden gültig, was bedeutet, dass nicht jeden Tag ein neuer Test gemacht werden muss. Wenn Arbeitgeber von Arbeitnehmenden einen Test verlangen, um ins Büro zu kommen, bieten diese auch bezahlte Tests an. Deswegen sollte es auch keinen Grund geben, dass man dies nicht mitmachen möchte. Bei einer Verweigerung der Zertifikatspflicht könnten auch Home-Office-Lösungen ins Spiel kommen.

Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen schriftlich festgehalten werden, wobei die Wahrung des Datenschutzes von besonderer Bedeutung ist. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass keine Diskriminierung stattfindet. Der Bund schreibt explizit vor, dass die Betriebe die Angestellten anhören müssen. Zudem muss die Firma schriftlich dokumentieren, welche Massnahmen sie wann einführen. Demgegenüber ist der Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse insbesondere skeptisch. Der Präsident des Dachverbands ist der Meinung, dass die Einführung der Zertifikatspflicht nicht den Arbeitsgebenden überlassen werden soll.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Unternehmen zur Umsetzung der Schutzmassnahmen die Zertifikatspflicht einführen können. Gibt es Mitarbeitende, welche kein Home-Office machen können und nicht geimpft oder genesen sind, können sie sich auf Kosten des Unternehmens testen lassen, um vor Ort arbeiten zu können. Einen Impfzwang kann ein Unternehmen juristisch nicht durchsetzen und aufgrund einer fehlenden Impfung kann man einem oder einer Mitarbeitenden nicht kündigen. Bei allfälligen Fragen zu Themen wie diesem können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.