Im eigenen VW Bus oder Zelt in der Natur zu übernachten ist für viele Camper und Camperinnen der Inbegriff von Glück. Sie erleben Abenteuer und finden zur Ruhe in der Nähe von Bergen, Seen oder Wäldern. Dabei ist die Versuchung gross, sich in einem Gebiet niederzulassen, in dem das Campen gar nicht erlaubt ist. Doch wo ist es in der Schweiz überhaupt erlaubt zu campen und was passiert bei einer Missachtung der gesetzlichen Vorschriften?
Grundsätzlich ist das Wildcampen in der Schweiz nicht verboten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es generell erlaubt ist. Das Wildcampen oder auch freie Übernachten im Camper ausserhalb von offiziell ausgewiesenen Plätzen, wird kantonal geregelt und kann daher von Kanton zu Kanton andere Bestimmungen aufweisen. In gewissen Kantonen wird es sogar auf kommunaler Stufe geregelt, dies bewirkt abweichende Regelung abhängig von der betroffenen Gemeinde.
In der Schweiz ist es durchaus möglich, einzelne Übernachtungen im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze zu verbringen. Ebenfalls ist es möglich, mit Einverständnis des Grundstückeigentümers auf privaten Grundstücken zu campen. In den Kantonen Aargau und Obwalden gibt es sogar eine generelle Erlaubnis für eine Nacht Wildcampen.
In gewissen Gebieten ist das Campen jedoch aus Gründen des Naturschutzes und der Sicherheit immer untersagt. So ist es nicht gestattet, in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Jagdgebieten oder Wildruhezonen zu campen. Ebenfalls muss man für das Campen auf privaten Grundstücken die Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers einholen. Dieser hat das Recht, wilde Camper von seinem Grundstück zu vertreiben oder gar die Polizei zu rufen. In den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Waadt und Solothurn ist es zudem nicht gestattet, auf Raststätten oder Parkplätzen im Camper zu übernachten.
Grundsätzlich sollte beim Wildcamping Rücksicht auf die Wildtiere, die durch übermässigen Lärm gestört werden, genommen werden. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, wo das Zelt aufgeschlagen wird. Häufig leben seltene Pflanzen und Tiere in Mooren oder Sandbänken, die man nicht verletzen oder stören darf.
Eine Strafe bei illegalem Wildcamping kann je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen. In der Stadt Bern kann eine Busse bis zu 2000 CHF betragen wohingegen in Lauterbrunnen eine maximale Busse von 200 CHF vorgesehen ist. In sämtlichen korrespondierenden Situationen kann eine Anwältin oder ein Anwalt Ihre Fragen hinsichtlich allfälliger Bussen beantworten.
Um auf Nummer sicher zu gehen, erkundigen Sie sich im Vorhinein in der jeweiligen Gemeinde oder Polizeistelle über die örtlichen Regelungen, um unerlaubtes Campen und Bussen zu verhindern.