Die Ausübung eines Verwaltungsrats- (VR-) Mandats stellt für viele Personen ein berufliches wie auch persönliches Ziel dar. Beispielsweise können Personen mit langjähriger Berufserfahrung, welche nicht mehr aktiv in der Wirtschaft tätig sind, ein Mandat als externes VR-Mitglieder übernehmen, um ihre Expertise sinnvoll in ein Unternehmen einzubringen. Auch für jüngere Personen scheint die Tätigkeit als VR-Mitglied als Karrieresprung zunehmend attraktiver zu werden. Eine Herausforderung hierbei ist, dass ein grösseres Angebot an potenziellen Verwaltungsräten als vorhandene VR-Mandate existiert. Während der Suche nach einem VR-Mandat muss ein passendes Mandat gefunden und evaluiert werden. Anschliessend muss der Anwärter oder die Anwärterin sich bewerben und dann erfolgreich gewählt werden. Die zweite Herausforderung ist, sich nach einer erfolgreichen Wahl konstruktiv und nutzenbringend in das Unternehmen einzubringen und das Mandat erfolgreich auszuüben.
Oftmals wird das Ausüben eines VR-Mandats als Ehre angesehen. Es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung, welche mit grosser gegenseitiger Sympathie und Überzeugung eingegangen wird. Es ist empfehlenswert, sich selbst zuerst die Frage zu stellen, ob das Mandat auch wirklich vollkommen zu einem passt. Vor dem ersten Gespräch sollten einige Recherchen über das Unternehmen unternommen werden. Am besten wirft man dabei erstmals einen Blick in das Handelsregister. Weiter hilfreich kann es sein, Beiträge über das Unternehmen zu studieren und dessen Internetseite zu durchforsten. Vertrauliche Informationen wie zu den Finanzzahlen oder der Strategie des Unternehmens sind oftmals nicht öffentlich zugänglich, weshalb sie im Erstgespräch angesprochen werden sollten.
Als Organ des Unternehmens steht der Verwaltungsrat in der Haftung. Belange des Verwaltungsrates sind im Obligationenrecht (OR) in den Artikeln 707 ff. geregelt. Vor allem Art. 716 a OR geht in Bezug auf die unübertragbaren Aufgaben darauf ein. Allein das Wissen, dass Verwaltungsräte als Organ haften, sollte ein Anlass sein, in der Entscheidungsfindung grosse Sorgfalt zu tragen. Das Risiko der eigenen Haftung kann durch seriöses und sorgfältiges Arbeiten minimiert werden. Weiter ist das Protokollieren zu erwähnen. Getroffene Entscheidungen sollten festgehalten werden. Grundsätzlich gilt, je höher die Tragweite des Entscheids, desto detaillierter sollte die Protokollierung sein.
Der Alltag eines Verwaltungsrats könnte folgendermassen aussehen. Der Sitzungsrhythmus, die Sitzungsdauer und Traktanden werden in der Praxis unterschiedlich wahrgenommen. Es ist empfehlenswert, vier bis fünf Sitzungen zu jeweils drei Stunden einzuplanen. Oft ist ein zusätzliches Strategieworkout zu einem oder mehreren spezifischen Themen vorgesehen. Es empfiehlt sich, den Workshop gut vorzubereiten und eine zielführende Workshopleitung zu übernehmen. Die Sitzungen der VR-Mitglieder sollten so gestaltet werden, dass sie effizient durchgeführt werden können. VR-Mitglieder sollten gut vorbereitet zur VR-Sitzung kommen und entsprechende Reports und Unterlagen sollten genügend früh, also mindestens zwei Wochen vor der Sitzung, geschickt werden.
Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass dieser Beitrag ein Beratungsgespräch nicht ersetzt. Bei weiteren Anliegen oder Fragen können Sie sich gerne unsere Anwältinnen und Anwälte für Verwaltungsrecht in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld kontaktieren.