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Ruhende Vermögenswerte auf schweizerischen Bankkonten

Schweizerische Banken halten teilweise signifikante ruhende Vermögenswerte, über welche deren rechtmässige ErbInnen keine Kenntnis besitzen. Diese Vermögenswerte können sich auf inaktiven Konten oder in Schliessfächern befinden. Ein inaktives Konto liegt vor, wenn trotz Bemühungen seitens der Bank seit mindestens zehn Jahren kein Kontakt zwischen dessen HalterIn und der Bank besteht.

Gründe für ein inaktives Konto können ein Wegzug ins Ausland, die Liquidation eines Unternehmens, Krieg oder der Tod einer natürlichen Person sein. Darüber hinaus könnte der/die HalterIn des Kontos selbiges auch aus Gründen der Steueroptimierung oder zur Verbergung von Vermögenswerten halten. In letzteren Fällen halten die Besitzer das Konto meist vor Familienangehörigen geheim, sodass es vorkommen kann, dass das Konto vergessen wird.

Die schweizerischen Anti-Geldwäschereirichtlinien sehen vor, dass Banken ihre KundInnen mindestens einmal jährlich kontaktieren. Bei Kunden mit erheblichen Vermögenswerten wird zumeist öfters der Kontakt gesucht, um im Rahmen der Know-your-Customer-Vorkehrungen die Herkunft deren Gelder sowie wirtschaftliche Tätigkeiten zu identifizieren. Befinden sich Vermögenswerte von 500 Franken oder mehr auf dem inaktiven Konto, ist die Bank verpflichtet, diese zu melden.

Nach einer Periode von 50 Jahren werden ruhende Vermögenswerte schliesslich online in einer Datenbank publiziert, um potentielle ErbInnen zu informieren. Diese haben nach der Publikation ein Jahr Zeit, die Vermögenswerte zu beanspruchen. Sind mindestens 60 Jahre seit dem letzten Kontakt mit dem Besitzer/der Besitzerin der Vermögenswerte vergangen, gehen die Vermögenswerte schliesslich an den Staat über und werden an die Eidgenössische Finanzverwaltung übertragen. Innerhalb dieser 60-jährigen Periode besteht durchgehend die Möglichkeit, Kontakt zur Bank aufzunehmen, um die Vermögenswerte zu beanspruchen.

Sollten Sie vermuten, dass Sie Anspruch auf allfällig ruhende Vermögenswerte auf einem schweizerischen Bankkonto haben, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren. Das Erbrecht in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld sowie sämtlichen anderen Schweizer Kantonen zählt zu den Kernkompetenzen unserer Anwaltskanzlei. Diese/r wird Ihnen dabei behilflich sein, ruhende Vermögenswerte zu identifizieren und für sich zu beanspruchen.