Unsere Anwältinnen und Anwälte in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld sehen sich häufig mit Fragen betreffend Leihe und Darlehen konfrontiert. Für Laien ist nicht in jedem Fall einsichtig, ob es sich vorliegend um eine Leihe oder ein Darlehen handelt und welche Rechte ihnen im jeweiligen Fall zustehen. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede und rechtliche Aspekte erläutert.
Die Leihe treffen wir tagtäglich in unserem Alltag an. Ob wir nun das Fahrrad einem Freund überlassen oder für einen Anlass ein Kostüm borgen. Sie ist die unentgeltliche Überlassung einer Sache zur Nutzung. Dabei verpflichtet sich die entlehnende Person, die gleiche Sache nach dem Gebrauch wieder zurückzugeben. Grundsätzlich können bewegliche Dinge wie Autos, Fahrräder oder Besteck verliehen werden, aber auch unbewegliche Dingen können Bestandteil einer Leihe sein. Notwendig ist jedoch das die Sache unverbrauchbar ist. Die Leihe eines Taschentuchs beispielsweise wäre ein Darlehen, da nicht mehr dasselbe Taschentuch zurückgegeben werden kann. Im Gegensatz zur Leihe ist ein Darlehen darauf ausgerichtet, eine Sache derselben Art oder Gattung zurückzuerstatten. So muss beispielsweise bei einem Gelddarlehen nicht exakt dasselbe Geld zurückgegeben werden, sondern nur der gleiche Betrag in gleicher Währung.
Mit der ordentlichen Leihe erwirbt die entlehnende Person das Recht, die Sache zum vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen. So darf ein ausgeliehenes Auto gefahren und ein Kostüm getragen werden. Der Gebrauch muss jedoch sorgfältig und schonend stattfinden, denn bei vertragswidrigem Gebrauch haftet die entlehnende Person nach Art. 306 OR für den Zufall und muss für allfällige Kosten selbst aufkommen. Dies kann gegebenenfalls zu Rechtsstreits führen, welche die Unterstützung durch die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld erfordern.
Der schonende Gebrauch zeigt sich insbesondere im Verbot der Weiterverleihe, so darf der Gegenstand nicht einer dritten Person überlassen werden. Sollte trotzdem das Verbot missachtet worden sein, darf die verleihende Person den Gegenstand sofort zurückfordern. Eine weitere Pflicht der entlehnenden Person ist die rechtzeitige Rückgabe der Sache zum vereinbarten Zeitpunkt. So muss der Gegenstand in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er übergeben wurde. Die verleihende Person hat bei ordentlichem Gebrauch jedoch kein Recht, den Gegenstand früher zurückzufordern und muss die abgemachte Leihdauer abwarten.
Das Darlehen ist im Vergleich zur Leihe eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Eigentums. Hierbei verpflichtet sich die borgende Person zur Rückerstattung der Sache von gleicher Art und Menge. Ein weiterer Unterschied zur Leihe ist die Position der borgenden Partei, so wird die entlehnende Person nur Besitzer der Sache, währenddessen beim Darlehen das Eigentum übertragen wird. Bei einer Leihe darf die Sache nur gebraucht werden wohingegen bei einem Darlehen die Sache verbraucht werden darf.
Folglich liegt die Differenz zwischen Leihe und Darlehen in der notwendigen Form des zurückgebenden Gegenstandes und der Position der entlehnenden Person, ob sie nun Eigentümerin oder nur Besitzerin wurde. Ein weiteres entscheidendes Merkmal ist zudem die Notwendigkeit der Unentgeltlichkeit der Leihe.