Eine Runde Poker mit Freunden oder eine Wette über den Gewinner der Fussball- Europameisterschaft. Selbst bei kleinsten Gewinnchancen hat man hier und da einen Funken Glück. Doch was ist eigentlich erlaubt und welche Regeln gelten im Umgang mit Casinos und Glückspielen?
Die rechtliche Grundlage zum Thema Geld-und Glücksspiele befindet sich im Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), dass seit 29.09.2017 in Kraft ist. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Bevölkerung vor Gefahren, die von Geldspielen ausgehen, zu schützen. Es soll eine transparente und sichere Durchführung von Geldspielen gewährleistet werden können. Folgend ein Überblick über die verschiedenen Regelungen im Bereich der Geld- und Glücksspiele.
Glücksspiele wie Roulette, Black Jack und Spielautomaten sind in der Schweiz nur in Casinos erlaubt. Diese benötigen für eine legale Durchführung eine Konzession, ausgestellt durch den Bundesrat. Glücksspiele, die ausserhalb der Casinos stattfinden, sind illegal. Da Glücksspiele ein enormes Suchtpotenzial bieten, müssen die Casinos ein Schutzkonzept erarbeiten, indem sie darlegen, wie sie den sozial schädlichen Auswirkungen des Spiels vorbeugen möchten. Gemäss neustem Geldspielgesetz dürfen Schweizer Casinos auch Onlinespiele anbieten. Diese sind genauso wie die physischen Casinos der Konzessionspflicht unterstellt.
Jegliche Lotterien und Wettangebote im Internet sind in der Schweiz verboten. Die beiden Gesellschaften Swisslos und Lotterie Romande sind die einzigen zugelassenen Anbieter im Schweizer Markt. Seit dem neusten Geldspielgesetz dürfen die beiden Gesellschaften auch Live-Wetten anbieten, wobei ein hohes Suchtpotenzial besteht und daher ebenfalls ein Konzept zum Spielerschutz erarbeitet und umgesetzt werden muss. Nicht gewerbsmässige Wetten sind erlaubt, wenn die investierten Beiträge wieder vollumfänglich ausbezahlt werden. Darunter fallen Wetten im Verein oder Freundeskreis, welche nicht der Bewilligungspflicht unterliegen.
Kleine Pokerturniere im Freundeskreis sind erlaubt, sofern die Veranstalter keine Startgelder annehmen und die Gewinne tief ausfallen. Kleinere öffentliche Turniere benötigen hingegen eine kantonale Bewilligung, wobei ihr Startgeld maximal 200 Fr. pro Person und insgesamt die Höhe von 20'000 Fr. nicht übersteigen darf. Ansonsten sind Pokerturniere ausserhalb von Casinos verboten und werden durch die Polizei aufgelöst.
Ganz allgemein müssen Casinobesucher volljährig sein und Lotteriespielende müssen ein Mindestalter von 16 Jahren vorweisen können. Bei Online-Geldspielen müssen die Spieler zudem ihre Personalien angeben und ihre Identität nachweisen können, damit eine Altersüberprüfung stattfinden kann. Als weitere Präventionsmassnahme sind die Kantone verpflichtet, spielsüchtige Personen von Casinos und Lotteriegesellschaften auszuschliessen.
Bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Geld- und Glücksspiele können Sie jederzeit unsere Anwältinnen und Anwälte in St. Gallen, Frauenfeld oder Zürich kontaktieren.