Untergrund-Zahlungssysteme haben eine weitaus längere Tradition offizielle Bankensysteme. So wurden chinesische Zahlungssysteme beispielsweise bereits zwischen 618 und 907 n.Chr. eingeführt. Untergrund-Zahlungssysteme sind meist tief verwurzelt in der Kultur, aus welcher sie entspringen und werden seit Generationen weitergeführt und genutzt. Beispiele für Untergrund-Zahlungssysteme sind Hawala, Hundi, Black Market Peso Exchange und Fei ch’ ien. Untergrund-Zahlungssysteme werden oftmals in Ländern und Regionen genutzt, welche über kein (zuverlässiges) offizielles Bankensystem verfügen oder wo Menschen nicht sesshaft leben. Auch für viele Migranten gehören Überweisungen an in der Heimat verbliebene Familienmitglieder mithilfe von Untergrund-Zahlungssystemen zum Alltag. In Somalia, einem Land ohne Staatsbank, machen derartige Zahlungen oder Rimessen beispielsweise doppelt so viel aus wie offizielle humanitäre Hilfe. Tatsächlich sind Untergrund Zahlungssysteme teilweise der einzige Weg, sicher und zuverlässig Gelder zu transferieren.
Generell ist das Prinzip von Untergrund-Zahlungssystemen unabhängig von ihrer Herkunft immer gleich. Es handelt sich stets um einen Transfer von Geldern, welcher nicht zwingend einen physischen Austausch bedingt. Oftmals ist ein Währungsaustausch in den Transfer involviert. Ein typischer Hawala-Transfer könnte wie folgt aussehen: Eine Person in der Schweiz möchte Geld an Familienmitglieder im Irak überweisen. Die Person vertraut den entsprechenden Betrag (in CHF) einem Hawala-Banker, oder Hawaladar, an. Dieser tritt mit einem zweiten Hawaladar im Irak in Verbindung. Nach Nennung eines Zahlencodes, welchen der Überweisende seiner Familie per Handy mitteilt, bekommen die Verwandten im Irak den entsprechenden Betrag in irakischen Dinaren ausgezahlt. Dementsprechend findet hierbei kein physischer Austausch der Gelder statt. Hawaladare kommunizieren per Telefon und verrechnen die getauschten Beträge untereinander. Steht ein Hawaladar bei einem zweiten in der Schuld, können gefälschte Rechnungen für (vermeintlich) exportierte Güter als Vorwand genutzt werden, um die Differenz zu begleichen. Schuldet beispielsweise ein Hawaladar in Indien einem zweiten in Australien 10.000$, so bestellt der Inder Waren im Wert von 10.000$ bei dem Australier. Anschliessend stellt dieser jedoch 20.000$ Dollar in Rechnung, sodass der Inder seine Schulden in Höhe von 10.000$ ausgleichen kann.
In den meisten Jurisdiktionen sind Untergrund-Zahlungssysteme illegal, da von ihnen ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgeht. Im Rahmen der Geldwäscherei können bei einem Hawala-Transfer inkriminierte Gelder platziert werden, da Hawaladare meist keine Rückfragen stellen und kein Paper Trail, also ein Beleg über die Transaktion, existiert. Auch zur Terrorsimusfinanzierung sind Untergrund Zahlungssysteme geeignet, da durch sie die Sicherheitskontrollen von Banken umgangen werden können. Ausserdem existieren in Krisenregionen oftmals keine Möglichkeiten, auf das offizielle Bankensystem zuzugreifen. Generell geht von Untergrund-Zahlungssystemen ein hohes Compliance-Risiko aus, da sie nicht reguliert werden und keine Identifikationspflicht besteht. Gesetzgebern ist geraten, jegliche Form von Untergrund Zahlungssysteme systematisch abzulehnen, da sie nicht den gleichen Standards wie Banken (Offizielle Registrierung, Background-Checks, Compliance-Vorgaben etc.) folgen und somit zu risikobehaftet sind. Infolge dessen sollten Untergrund-Zahlungssysteme mit harten Sanktionen geahndet und nicht als Kavaliersdelikt betrachtet werden.