Rechtsanwältin Claudia Thomas absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, ihr Referandariat absolvierte sie in Niedersachsen. Sie ist auf Familien- und Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der aussergerichtlichen Beratung und gerichtlichen Begleitung komplexer familienrechtlicher Fragestellungen. Dazu zählen insbesondere die Ausarbeitung von Eheverträgen im Vorfeld einer Eheschliessung sowie von Scheidungsfolgevereinbarungen zu allen familienrechtlichen Belangen wie z.B. Unterhalt, Vermögensaufteilung, Kindschaftsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, auch in Fällen mit internationalem Bezug.
Theoretische Prüfung des Fachanwaltskurses im Familienrecht bestanden
Theoretische Prüfung des Fachanwaltskurses im Arbeitsrecht bestanden
Zweite Juristische Staatsprüfung, Niedersächsisches Justizministerium
Erste Juristische Staatsprüfung, Niedersächsisches Justizministerium
Berufsausbildung als Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
Rechtsanwältin Claudia Thomas ist bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg als Rechtsanwältin zugelassen und im Kanton Zürich in der Anwaltsliste nach Art. 28 BGFA eingetragen. Sie ist damit vor allen deutschen und schweizerischen Gerichten als Rechtsanwältin zugelassen.
Rechtsanwältin Claudia Thomas ist rechtsgebietsübergreifend tätig und auf Fragestellungen des Familien- und Arbeitsrechts spezialisiert.
Deutsch, Englisch, Französisch