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Anwalt für Familienrecht in St. Gallen

Familienrechtliche Streitigkeiten sind oftmals eine emotionale Angelegenheit, insbesondere, wenn Kinder involviert sind. Darüber hinaus spielen bei familienrechtlichen Angelegenheiten oftmals auch finanzielle Angelegenheiten eine wichtige Rolle. Aus der Situation ergeben sich zahlreiche Fragen hinsichtlich elterlicher Sorge und Obhut wie auch betreffend den Barunterhalt und Betreuungsunterhalt im Raum. Diese gilt es, möglichst sachlich und unkompliziert zu klären, wobei im Idealfall beide Parteien durch einen Anwalt für Familienrecht vertreten sind. Unsere Anwaltskanzlei in St. Gallen bieten wir Ihnen eine erstklassige Betreuung durch dynamische Experten für Ihre Ehescheidung und Ihren Eheschutz.

Bei familienrechtlichen Angelegenheiten legen wir besonderen Wert auf einvernehmliche Lösungen, da unsere oberste Priorität die Vermeidung einer etwaigen Zerrüttung der familiären Verhältnisse ist. Für die sachliche und zielorientierte Vermittlung zwischen den Parteien hat sich die Mandatierung eines Anwalts für Familienrecht als bewährtes und vielversprechendes Mittel herausgestellt. Im Rahmen von Gesprächen und Mediationen in unserer Anwaltskanzlei in St. Gallen helfen wir Ihnen dabei, eine friedliche und für alle Involvierten tragbare Lösung zu finden und die Situation zu entschärfen.

Sollte eine gütliche Einigung trotz Vermittlung durch einen Anwalt für Familienrecht nicht gelingen, setzt die Teichmann International (Schweiz) AG in St. Gallen Ihre Interessen vor allen schweizerischen Gerichten durch. Wir vertreten Klienten aus dem In- und Ausland in familienrechtlichen Auseinandersetzungen aller Art. Dies gilt aufgrund unserer geographischen Lage insbesondere auch für Klienten aus Österreich, Liechtenstein und Deutschland. Nachfolgend erläutern wir einige Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich Familienrecht an unserem Standort in St. Gallen.

Familienrecht St-Gallen

Ehe - und Eheschutz

Im Rahmen einer Ehe gehen zwei Menschen eine gegenseitige, öffentliche und vor dem Gesetz dauerhafte Verbindung ein. Gern sind wir Ihnen beim Entwurf eines Ehevertrages behilflich, welcher Ihnen einen möglichst sorglosen Start in das gemeinsame Leben ermöglicht. Es ist natürlich, dass in einer Ehe Konflikte entstehen. Ist deren Behebung bedauerlicherweise nicht durch ein klärendes Gespräch möglich, kann eine Trennung die Folge sein. Sollte sich ein Ehepaar für eine Trennung entscheiden, eine Ehescheidung aber aufgrund fehlender Voraussetzungen noch nicht möglich sein, so können Eheschutznassnahmen beim zuständigen Gericht beantragt werden. Diese Massnahmen beinhalten unter anderem die Bewilligung des Getrenntlebens, die Regelung von Belangen bezüglich gemeinsamer Kinder, die Wohnungszuteilung und die Festsetzung von eventuell geschuldetem Unterhalt.

Selbst wenn es nicht zu einer Scheidung kommt, können eherechtliche Auseinandersetzungen für beide Seiten äusserst unangenehm sein. Daher ist es in diesen Fällen essentiell, dass beide Parteien durch einen Anwalt für Familienrecht vertreten sind, so dass ihre Interessen, beispielsweis im Rahmen von Eheschutzverfahren, gleichermassen gewahrt werden können.

Unsere Anwaltskanzlei in St. Gallen bietet sowohl Beratungen als auch Prozessbegleitungen im Eherecht an. Zu Beginn der Auseinandersetzung streben unsere kompetenten Anwälte im Normalfall ein Gespräch mit der Gegenseite und ihrem Rechtsbeistand an. Hierbei gelingt im Idealfall anhand sachlicher Ermittlung eine klare Erfassung der Situation. Wir bemühen uns, im Rahmen einer solchen Mediation eine für beide Seiten vorteilhafte Einigung ohne weitere Streitigkeiten zu erreichen.

Sollten die Standpunkte für eine einvernehmliche Lösung zu weit auseinanderliegen, setzen die Anwälte unserer Kanzlei in St. Gallen die Interessen unserer Klienten vor allen schweizerischen Gerichten unter Ausschöpfung aller rechtlicher Mittel durch. Wir führen Sie hierbei sicher durch alle Etappen dieses Prozesses und unterstützen Sie als Ansprechpartner in allen aufkommenden Widrigkeiten.

Scheidung

Eine Ehescheidung geht oftmals mit geplatzten Träumen und emotionalen Auseinandersetzungen einher. Auch allfällige gemeinsame Kinder können unter einer solchen durchaus belastenden Situation leiden. Dementsprechend sind Scheidungen und damit einhergehende Konflikte auch für Anwälte ein eher unschöner Aspekt ihrer Arbeit. Daher ist die Hauptaufgabe eines Scheidungsanwalts die Findung einer für beide Seiten tragbare Lösung innert nützlicher Frist. Insbesondere machen wir es uns zum Ziel, möglichst schnell wieder für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Gleichzeitig müssen bei der Auflösung einer Ehe viele individuelle Aspekte beachtet werden. Diese beinhalten beispielsweise Fragen des Unterhalts für Ehegatten und Kinder und Fragen der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Dementsprechend ist eine Scheidung umfassend wie auch komplex. Die daraus resultierende anfängliche Unsicherheit und Unklarheit nehmen wir Ihnen durch eine kompetente und professionelle anwaltliche Beratung und Begleitung in unserer Anwaltskanzlei in St. Gallen.

Zu Beginn des Scheidungsverfahrens verfolgen wir das Ziel, zwischen beiden Seiten zu vermitteln und eine Entspannung der Situation zu bewirken, da eine sachliche und faire Vorgehensweise im Interesse aller Beteiligten ist. Im Anschluss streben wir eine einvernehmliche Lösung an, welche im Idealfall nur noch durch das Gericht genehmigt werden muss.

Sollte sich herausstellen, dass die Interessen beider Parteien trotz Vermittlungsversuchen nicht miteinander vereinbart werden können, führt kein Weg an einem Gerichtsverfahren vorbei. In diesem Fall wahren wir die Interessen unserer Klienten mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln und leiten sie erfahren durch alle Herausforderungen, welche sich im Laufe des Prozesses ergeben.

Unsere Kanzlei in St. Gallen bietet Ihnen eine vertrauensvolle Anlaufstelle für alle denkbaren scheidungsrechtlichen Anliegen und wickelt den Prozess kompetent und mit der erforderlichen Expertise ab. Eine Scheidung stellt einen Ausnahmezustand dar, durch welchen wir Sie gern unterstützend begleiten.

Kindes - und Erwachsenenschutz

Die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist es, Schutzmassnahmen für Kinder, deren Wohl gefährdet ist, zu treffen. Sind Erwachsene aufgrund eines Schwächezustandes nicht in der Lage, für sich zu sorgen oder Entscheidungen zu treffen, fallen auch sie in den Zuständigkeitsbereich der KESB. Hierbei können Konflikte entstehen, beispielsweise betreffend Unterhaltszahlungen. In einem solchen Fall vertreten wir unsere Klienten in St. Gallen selbstverständlich vor der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde gelingt es uns hierbei in vielen Fällen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Anwälte Familienrecht St Gallen
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für Familienrecht in St. Galllen stehen Ihnen bei sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite und setzen ihr umfassendes Fachwissen im Familienrecht ein, um die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu finden.

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