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Noterielle Beglaubigung

Unser Notariat in St. Gallen nimmt Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien aller Art vor - dadurch wird den zugehörigen Dokumenten eine erhöhte Glaubwürdigkeit verliehen. In manchen Fällen wird eine notarielle Beglaubigung auch explizit von Behörden oder potentiellen Geschäftspartnern gefordert. Weil wir uns der starken und vertrauenserweckenden Außenwirkung der Beglaubigung bewusst sind, werden alle Unterlagen von uns vorab sorgfältig geprüft.

Unterschriften

Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist das persönliche Erscheinen der unterzeichnenden Person in unserem Notariat erforderlich. Wir überprüfen zunächst anhand eines Ausweisdokumentes die Identität der anwesenden Person; anschliessend wird das Dokument vor den Augen des Notars, welcher die Beglaubigung vornimmt, von ihr unterzeichnet.

Kopien

Für die Beglaubigung von Kopien ist kein persönliches Erscheinen notwendig - es genügt, wenn Sie uns die Unterlagen im Original zustellen. Wir prüfen sie in unserem Notariat eingehend und erstellen Kopien, die anschliessend von uns notariell beglaubigt werden. Auf Wunsch holen wir selbstverständlich auch entsprechende Apostillen ein.

Notarielle Beglaubigung