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Öffentliche Beurkundung

Unser Notariat in St. Gallen nimmt eine Vielzahl verschiedener Beurkundungen vor; dabei konzentrieren wir uns vor allem auf die Bereiche Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Arten der Beurkundung, die schwerpunktmässig zu unseren Tätigkeiten zählen:

Abtretungen

Unser Notariat in St. Gallen beurkundet unter anderem Abtretungen von Gesellschaftsanteilen und Forderungen. Im Normalfall geht einer derartigen Beurkundung ein Beratungsgespräch mit einem Notar voraus, bei dem das genaue Anliegen des Klienten erörtert wird; im Anschluss daran bereiten wir die entsprechenden Verträge komplett für Sie vor. Die eigentliche Beurkundung findet dann in einem zweiten, zeitnahen Termin bei uns statt.

Bürgschaften

Für viele Formen der Bürgschaft sieht der Gesetzgeber eine öffentliche Beurkundung als Formerfordernis vor. Daher beurkunden wir in unserem Notariat in St. Gallen Bürgschaften aller Art. In der Regel geht der Beurkundung ein persönliches Beratungsgespräch mit allen Beteiligten in unseren Räumlichkeiten in St. Gallen voraus.

Eheverträge

Eheverträge sind nicht besonders romantisch - schliesslich beabsichtigen zwei Menschen zum Zeitpunkt der Eheschliessung, den Rest ihres Lebens miteinander zu verbringen. Die Thematisierung einer potentiellen Scheidung scheint sowohl unangemessen als auch überflüssig zu sein.

Dennoch halten wir es für sehr ratsam, auch für den unwahrscheinlichen Fall des Scheiterns der Ehe vorzusorgen. Sollte es entgegen aller Erwartungen doch dazu kommen, ist dies meist mit unschönen und kraftraubenden Auseinandersetzungen verbunden, in die auch eventuell vorhandene Kinder involviert werden. Umso wichtiger ist es, die vermögensrechtlichen Folgen der Ehescheidung rechtzeitig zu besprechen und vertraglich festzuhalten. Im Idealfall entsteht daraus ein Dokument, das nie zur Anwendung gebracht werden muss und für das gemeinsame Eheleben keine Relevanz hat. Andernfalls jedoch hilft Ihnen der von uns erarbeitete Ehevertrag in dieser ohnehin schon schwierigen Situation, eine geordnete und rasche Abwicklung der vermögensrechtlichen Folgen zu gewährleisten - und damit die Scheidung so friedlich und reibungslos wie möglich zu vollziehen.

Erbverträge

Erbverträge dienen vor allem der gegenseitigen, verbindlichen Absicherung beider Parteien - denn der darin Bedachte erlangt nach dem Todesfall des Erblassers eine Anwartschaft in Bezug auf die ihm darin zugedachten Hinterlassenschaften. Dadurch unterscheiden sich Erbverträge grundlegend vom öffentlich beurkundeten Testament, gegen dessen Widerruf der Erbende wenig Handhabe hätte.

Unser Notariat in St. Gallen steht Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, bei dem wir die Anliegen und Interessen aller Beteiligten erörtern. Im Anschluss daran wird ein auf Ihre individuelle Situation abgestimmter Erbvertrag, der alle zur Sprache gekommenen Wünsche berücksichtigt, vom Notar vorbereitet. Bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragspartner sowie des Notars kann der Erbvertrag schliesslich vom Erblasser persönlich beschlossen und vom Notar direkt beurkundet werden.

Erbverzichtsverträge

In bestimmten Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, einen Erbverzichtsvertrag zu erstellen - der verzichtende Erbe wird dadurch bei einem künftigen Nachlassverfahren nicht mehr berücksichtigt. Unser Notariat bereitet derartige Verträge schnell und sorgfältig für Sie vor. Der Beurkundung durch den Notar geht in der Regel ein umfangreiches Beratungsgespräch mit allen beteiligten Parteien voraus, um die Situation nochmals klar zu durchleuchten und Konflikte im Nachhinein zu vermeiden.

Fusionen

Fusionen sind komplexe Vorgänge mit vielen Stolpersteinen, die für eine reibungslose und zeitnahe Umsetzung besonders viel Expertise erfordern. Der beurkundende Notar kann auf Wunsch des Klienten auch die Unternehmensberater der Teichmann International AG hinzuziehen, die den Prozess mit ihrer betriebswirtschaftlichen Erfahrung souverän begleiten - so wird gewährleistet, dass neben juristischen auch unternehmerische Betrachtungsweisen in die Umsetzung einfliessen.

Gründung von Kapitalgesellschaften

Die Gründung von Kapitalgesellschaften muss in der Schweiz durch einen öffentlichen Notar beurkundet werden. Unabhängig davon, ob es sich um die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt, sind damit verschiedene rechtliche Risiken verbunden - die Beratung durch einen fachkundigen Notar wird nahezu unumgänglich.

Die Teichmann International (Schweiz) AG mit Sitz in St. Gallen bietet ihren Klienten eine umfassende, massgeschneiderte Betreuung vom Erstgespräch über die Vorbereitung der Papiere bis hin zur notariellen Beurkundung der Gründung an. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen weiteren Stadien des Unternehmertums gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Kapitalerhöhungen

Kapitalerhöhungen sollten sorgfältig geplant werden - insbesondere steuerrechtliche Erwägungen dürfen dabei nicht vernachlässigt werden. Daher analysieren wir in der Regel gemeinsam mit unseren Klienten vorab mögliche Vorgehensweisen und identifizieren die sinnvollste und den Bedürfnissen am ehesten entsprechende Variante. Im Anschluss daran bereitet der Notar zeitnah die passende Urkunde vor, die vom Klienten nur noch unterzeichnet werden muss.

Kapitalherabsetzungen

Unser Notariat in St. Gallen beurkundet auch Kapitalherabsetzungsbeschlüsse, wobei neben gesellschaftsrechtlichen vor allem auch steuerrechtliche Überlegungen zum Zuge kommen. Allen von uns beurkundeten Kapitalherabsetzungen geht ein detailliertes Beratungsgespräch mit einem öffentlichen Notar voraus, in der die Situation genauestens analysiert und mögliche Ansätze erörtert werden.

Letztwillige Verfügungen

Um im Todesfall des Erblassers unangenehme und zeitraubende Streitigkeiten zwischen den Bedachten zu vermeiden, sollte vorab eine rechtlich einwandfreie letztwillige Verfügung erstellt werden. Es liegt auch im Interesse des Erblassers, unmissverständliche Regelungen zu treffen, was den Verbleib und den Erhalt seines Vermögens betrifft. In einem ausführlichen Gespräch mit einem Notar können mögliche letztwillige Verfügungen besprochen und festgehalten werden. Daraufhin bereitet der Notar die entsprechende Urkunde vor und stellt selbige dem Klienten zur Durchsicht zu. Nach allfälligen Anpassungen nimmt der Notar schliesslich die öffentliche Beurkundung vor.

Liquidationen

Wir begleiten unsere Klienten zuverlässig in allen Stadien des Unternehmertums - und beurkunden somit auch etwaige Liquidationsbeschlüsse im Falle der Auflösung einer Gesellschaft. Die Liquidation selbst kann auf Wunsch auch von unserer Anwaltskanzlei betreut werden.

Statutenänderungen

Unser Notariat beurkundet Statutenänderungen aller Art und führt auf Wunsch auch eine sorgfältige Überprüfung Ihrer bestehenden Statuten durch. Anschliessend unterbreiten wir Ihnen etwaige Änderungsvorschläge. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Willenserklärungen

Unser Notariat beurkundet Willenserklärungen aller Art. Um sicherzustellen, dass selbige auch tatsächlich dem Willen der Partei entsprechen, geht in der Regel allen Beurkundungen ein persönliches Gespräch mit dem Notar voraus. Der Klient wird darin zunächst gebeten, seine Bedürfnisse zu schildern, woraufhin die Situation in Zusammenarbeit analysiert wird. Anschliessend fasst der Notar die Ergebnisse der Besprechung in einer öffentlichen Urkunde zusammen, die dem Klienten vorab noch zur Durchsicht zugestellt wird.

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