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Notariat in St. Gallen

Unser Notariat in St. Gallen nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen für Klienten aus dem In- und Ausland vor. Allen Beurkundungen geht in der Regel ein umfangreiches Beratungsgespräch mit einem Notar in unserem Anwaltsbüro voraus, in welchem Ihre Interessen gesamthaft betrachtet werden. Durch eine umfassende Rechtsberatung wird sichergestellt, dass die öffentliche Urkunde Ihre Anliegen vollumfänglich berücksichtigt. Dabei betrachten wir insbesondere auch steuerrechtliche Gesichtspunkte.

Im Mittelpunkt unserer Notariatstätigkeit in St. Gallen stehen gesellschaftsrechtliche Beurkundungen. Wir beurkunden u.a. die Gründung von Kapitalgesellschaften und begleiten Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen. Aufgrund unserer betriebswirtschaftlichen Expertise begleiten wir zudem Fusionen und Spaltungen.

Ferner beurkunden wir neben gesellschaftsrechtlichen auch familienrechtliche Verträge. Ehe- und Erbverträge schaffen Rechtssicherheit und beugen Streitigkeiten innerhalb der Familie vor. Insbesondere bei grösseren Vermögen oder internationalen Verhältnissen lohnt sich eine öffentliche Beurkundung des letzten Willens. Zwar steht Ihnen unser Anwaltsbüro auch bei erb- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Unser Ziel ist es jedoch, durch die Ausarbeitung möglichst ausgewogener Ehe- und Erbverträge Streitigkeiten zu vermeiden und im Falle einer Scheidung für eine friedliche Lösung zu sorgen.

Zudem beglaubigen wir auch Unterschriften und Kopien. Beglaubigungen verleihen Dokumenten im Rechtsverkehr eine erhöhte Glaubwürdigkeit. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Daher werden alle zu beglaubigenden Dokumente von uns gewissenhaft geprüft. Gleichzeitig bieten wir unseren Klienten mit den von uns vorgenommenen Beglaubigungen einen zuverlässigen und auch zu ungewöhnlichen Zeiten verfügbaren Service an. Auf Wunsch kann eine Beurkundung durch einen Notar auch ausserhalb unserer Geschäftszeiten stattfinden.

Hier erfahren Sie mehr über die Dienstleistungen unseres Notariats in St. Gallen:

Beglaubigungen

Beurkundungen

Selbstverständlich ist unsere Anwaltskanzlei in St. Gallen auch bereit, nicht von unserem eigenen Notariat beurkundete Verträge zu prüfen und ein unabhängiges Rechtsgutachten für Sie zu erstellen. Zudem vertritt Sie unser Anwaltsbüro selbstverständlich auch in auf öffentlich beurkundeten Verträgen beruhenden Streitfällen. Dies gilt insbesondere im Familienrecht sowie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.