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Anwalt für Erbrecht in St. Gallen

Im Einzelfall bestimmt das Erbrecht, wer als Erbe qualifiziert ist und wie der Nachlass des Erblassers zwischen den Erben aufgeteilt wird. Grundsätzlich kann jede natürliche Person Erbe werden und wird selbst einmal Erblasser sein.

Rechtsanwalt Erbrecht St Gallen

In vielen Fällen gestaltet sich das Verfassen von Testamenten, Erbverträgen und Erbteilungsverträgen äusserst komplex. Darüber hinaus kann sich die Erblassplanung auch mit der Weitergabe eines Geschäfts von einer Generation an die nächste oder auch Dritte beschäftigen. Aufgrund der Komplexität solcher Vorgänge erfordert der Umgang mit zusammenhängenden Fragen eine gewisse Expertise. Auch im Zusammenhang mit Stiftungen und Trusts ergeben sich Fragen; insbesondere sind diese in der schweizerischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Unsere Anwaltskanzlei St. Gallen stellt sich gern neuen Herausforderungen und berät Sie kompetent in allen erbrechtlichen Belangen.

Leider sind Streitigkeiten zwischen den Erben im Rahmen von Erbfällen keine Seltenheit. Die frühzeitige Konsultation eines Anwalts für Erbrecht kann in solchen Situationen Abhilfe schaffen und die Erben vor dem Schlimmsten bewahren. Idealerweise besuchen Sie unser Büro in St. Gallen bereits vor Eintritt des Erbfalls. Letztwillige Verfügungen werden in diesem Zusammenhang durch unser Notariat beurkundet. So bieten wir unseren Mandanten eine umfassende und vertrauensvolle Betreuung in dieser nicht immer einfachen Lebenslage.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, bemühen wir uns im ersten Schritt, eine einvernehmliche Lösung, mit welcher alle Erben zufrieden sind, herbeizuführen. Insbesondere gilt es hierbei, eine Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zu vermeiden, da die Beteiligten oftmals miteinander verwandt sind. Im besten Fall sind alle Parteien durch einen Anwalt für Erbrecht verteidigt.

Bei Bedarf setzen wir Ihre Rechte auch vor den zuständigen Gerichten durch. Hierbei ist eine routinierte und verlässliche Begleitung unserer Klienten durch den gesamten Prozess für uns eine Selbstverständlichkeit.

Erbrecht St Gallen

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