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Anwalt für Familienrecht in Frauenfeld

Familienrechtliche Streitigkeiten sind dadurch charakterisiert, dass neben einer umfassenden rechtlichen Beratung oftmals auch eine hohe persönliche Belastung der Beteiligten vorhanden ist. Eine Trennung oder Scheidung stellt häufig eine Zäsur im Leben dar und hat entsprechend Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche der Beteiligten. In einer solchen Situation sind rechtliche Beratung und Begleitung eine Notwendigkeit, um die Auswirkungen in finanzieller, sozialversicherungsrechtlicher aber auch erbrechtlicher Hinsicht abschätzen und zielführend steuern zu können. Überdies sind oft auch kindesrechtliche Belange involviert, welche die Betroffenen besonders belasten. In dieser Hinsicht sind neben der elterlichen Sorge insbesondere auch die Obhutszuteilung und Besuchsrechtsregelungen sowie die Höhe der Unterhaltsbeiträge festzulegen.

Familienrecht Frauenfeld

In unserer Kanzlei in Frauenfeld beraten wir Sie in allen Bereichen des Familienrechts, insbesondere zu Fragen im Ehe- und Eheschutzrecht, Scheidungsrecht sowie im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sollte eine aussergerichtlichen Lösung nicht in Betracht kommen, vertreten wir Sie und Ihre Anliegen selbstverständlich auch vor allen schweizerischen Behörden und Gerichten.

Anwalt Familienrecht Frauenfeld

Ehe- und Eheschutzrecht

Im Hinblick auf eine beabsichtigte Scheidung stehen zunächst Regelungen des Ehe- und Eheschutzrechts im Zentrum. Im Eheschutzverfahren werden Eheschutzmassnahmen gerichtlich festgelegt und dadurch die rechtlichen Folgen einer Trennung, wie beispielsweise die Zuweisung der ehelichen Wohnung oder die Festlegung des Ehegattenunterhalts verbindlich geregelt. Damit Sie Ihre Interessen diesbezüglich bestmöglich wahrnehmen können, ist eine anwaltliche Vertretung empfehlenswert. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in sämtlichen Aspekten des Eheschutzverfahrens.

Scheidungsrecht

Neben der persönlichen Belastung, welche mit einem Scheidungsverfahren einhergeht, zieht eine Scheidung an sich weitreichende Folgen in unterschiedlichen rechtlichen Bereichen nach sich. Neben der Zuteilung der ehelichen Wohnung, der güterrechtlichen Auseinandersetzung und der beruflichen Vorsorge sind der nacheheliche Unterhalt sowie Kinderbelange zu regeln. Insbesondere im Rahmen einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ist das Ziel zeitnah eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden und in einer Scheidungskonvention festzulegen. Sollte eine einvernehmliche Klärung der Angelegenheiten ausser Reichweite sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch vor allen Gerichten, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) trifft notwendige Massnahmen, um schutzbedürftige Kinder sowie auch hilfsbedürftige Erwachsene zu unterstützen. Die dazu getroffenen Massnahmen, wie beispielsweise die Errichtung einer Beistandschaft, die Fremdplatzierung in einem Heim oder aber der Entzug der elterlichen Sorge greifen in die privatesten Bereiche einer Person ein und haben häufig einschneidende Auswirkungen auf deren Lebensgestaltung. Diesbezüglich bieten wir Ihnen in Frauenfeld eine fundierte rechtliche Beratung und vertreten Sie in Beschwerdeverfahren aber auch in der Kontaktaufnahme und Ermittlung von Kompromissen mit der zuständigen Behörde.


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